Die Vernehmung 1960, Seite 108

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 108 (Vern. DDR 1960, S. 108); der Prozeßrechtler unter einer Bezichtigung eine Beschuldigtenaussage versteht, durch die andere Personen belastet werden (unabhängig davon, ob die Aussagen richtig oder falsch sind). Es gibt auch verschiedene Standpunkte in der Frage, ob es eine Bezichtigung seitens eines Beschuldigten geben kann, der sich selbst nicht schuldig bekennt.39) Eine Analyse der verschiedenen Standpunkte, die bezüglich der Bedeutung der Bezichtigung vertreten werden, gehört nicht zur Aufgabe der vorliegenden Arbeit. Man muß jedoch bemerken, daß eine Bezichtigung durch den Beschuldigten in allen Fällen sorgfältig geprüft werden muß, und zwar unter Berücksichtigung der Interessiertheit des Beschuldigten an dem Ausgang der Sache. Das Oberste Gericht der UdSSR wies mehrfach darauf hin, daß „die Aussagen einer Person, die am Ausgang der Sache interessiert ist, nicht einer Beschuldigung zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht durch andere objektive Beweise bekräftigt wurden“.40) Die Erlangung richtiger und eingehender Aussagen hängt in vieler Hinsicht von der richtigen Vernehmungsführung und der sorgfältigen Aussagenprotokollierung ab. Wie jede beliebige Untersuchungshandlung, so kann auch die Vernehmung eines Beschuldigten nur dann zum Erfolg führen, wenn der Untersuchungsführer sie mit Überlegung durchführt, wenn er taktisch richtig vorgeht. Bei der Planung der Vernehmung eines Beschuldigten überlegt sich der Untersuchungsführer die nach seiner Meinung zweckmäßigste Lösung der Fragen bezüglich der notwendigen Untersuchungshandlungen, der Wahl des Zeitpunktes der Vernehmung, der Ausnutzung von Beweisen, der Reihenfolge ihrer Vorlage usw. Bei der Festlegung der Taktik der Beschuldigtenvernehmung sind die konkreten Umstände der Sache, der Charakter der gesammelten Beweise, die Persönlichkeit des zu Vernehmenden und seine individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen. Selbstverständlich gibt es weder zwei völlig gleiche Strafsachen noch zwei Beschuldigte mit völlig gleichen individuellen Besonderheiten. Darum gibt es auch keine taktischen Mittel, die der Untersuchungsführer in jedem beliebigen Falle und in jeder beliebigen Strafsache anwenden könnte. 39) Zur Frage der Bezichtigung vgl. M. S. Strogowitsch, Der Strafprozeß, 1946, S. 209 (russ.); M. A. Tschelzow, Der sowjetische Strafprozeß, 1951, S. 184 (russ.), dasselbe deutsch: Berlin, VEB Deutscher Zentralverlag 1958, S. 245; und Über die Gerichtssprache, „Sozialistitscheskaja sakonnost“ (Sozialistische Gesetzlichkeit), 1952, Nr. 11 (russ.); A. Ja. Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise, 1950, S. 265 (russ.), deutsch: A. J. Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht, 3. Aufl. Berlin, VEB Deutscher Zentral verlag 1955, S. 275; M. M. Grodsinski, Kassation und Aufsicht, 1953, S. 203 (russ.); Der Strafprozeß, Lehrbuch, MJul, S. 108 (russ.). 40) vgl. Entscheidung des Strafsachenkollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR in der Sache Mitjurew und Latuschina, „Sudebnaja praktika Werchownogo Suda SSSR“ (Gerichtspraxis des Obersten Gerichts der UdSSR), 1956, Nr. 4, S. 22 23 (russ.). 108;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 108 (Vern. DDR 1960, S. 108) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 108 (Vern. DDR 1960, S. 108)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der konkreten Situation im Sicherungsbereich und das Erkennen sich daraus ergebender operativer Schlußfolgerungen sowie zur Beurteilung der nationalen KlassenkampfSituation müssen die politische Grundkenntnisse besitzen und in der Lage sein, diese in der eigenen Arbeit umzusetzen und sie den anzuerziehen zu vermitteln. Dabei geht es vor allem um die Kenntnis - der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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