Die Vernehmung 1960, Seite 105

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 105 (Vern. DDR 1960, S. 105); begrenzteren Anzahl von Versionen geführt werden. Häufig bieten die Aussagen eines Beschuldigten über seine noch in Freiheit befindlichen Mittäter die Möglichkeit, rechtzeitig deren verbrecherische Tätigkeit zu unterbinden. Wenn andererseits auf Grund eines Mißverständnisses eine Person strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, die das Verbrechen gar nicht begangen hat, so bietet die richtig durchgeführte Vernehmung dieser Person die Möglichkeit, die Ermittlungen auf einen anderen, nämlich den richtigen Weg zu lenken. Außerdem kann ein Beschuldigter in seinen Aussagen Umstände anführen, die seine Schuld mildern. Die allseitige Untersuchung einer Sache setzt bei der Beschuldigtenvernehmung das Bemühen des Untersuchungsführers um die Erlangung richtiger Aussagen voraus, die in vielen Fällen einen wertvollen und zuverlässigen Beweis bilden. Selbst wenn gegen den Beschuldigten bereits genügend Beweise vorliegen, die ihn einwandfrei der Verbrechensbegehung überführen, muß man bestrebt sein, von ihm wahre und erschöpfende Aussagen zu bekommen. Manche Untersuchungsführer sind der Ansicht, daß es in diesen Fällen keiner Anstrengung bedarf, um richtige Aussagen zu erhalten, da die Schuld des Beschuldigten ohnehin bewiesen ist. Das ist falsch, weil die Aussagen des Beschuldigten häufig unerwartet das Gebäude der gesammelten Beweise erheblich ins Schwanken bringen können. Es ist wichtig, von dem Beschuldigten das Motiv des Verbrechens sowie Angaben über seine Vergangenheit zu erfahren. Ferner muß man klären, auf welche Beweise er sich zu seiner eigenen Rechtfertigung zu berufen beabsichtigt u. a. m. In der Sache des Juri S., der seinen Vater ermordet hatte, schienen alle erforderlichen Beweise gesammelt worden zu sein, so daß man sich von der Vernehmung des Juri S. selbst nichts Neues mehr versprach. Der Mord war im Beisein von Zeugen begangen worden, und der Beschuldigte ging selbst nach der begangenen Tat zur Miliz und erstattete Anzeige über das Vorgefallene. Die ausführliche Vernehmung half jedoch dem Untersuchungsführer, die wahren Motive des begangenen Verbrechens aufzudecken, nämlich die Mißhandlung der Mutter Juris durch den Vater, so daß die Handlungen des Beschuldigten nicht nach Art. 136, sondern nach Art. 138 StPO RSFSR36) qualifiziert werden mußten. Es versteht sich, daß nicht die gesamte Untersuchung darauf abzielen darf, ein Geständnis des Beschuldigten zu erlangen. Allerdings spielt 86) Also nicht vorsätzliche Tötung, begangen aus Gewinnsucht, Eifersucht oder aus anderen niedrigen Beweggründen (Art. 136a), sondern vorsätzliche Tötung im Zustand einer durch Anwendung von Gewalt oder schwere Beleidigung seitens des Geschädigten plötzlich hervorgerufenen heftigen seelischen Erregung (Art. 138 StGB RSFSR) St. 105;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 105 (Vern. DDR 1960, S. 105) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 105 (Vern. DDR 1960, S. 105)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des Auftretens der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane muß dem Bürger bewußt werden, das alle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaf kann nur gewährleistet werden, wenn die Verbundenheit, das Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Volk sowie Staat und Volk auch weiterhin enger gestaltet werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X