Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Text und Kommentar 1962, Seite 386

Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 386 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 386); Art. 135, Erl. 3,4; Art. 136 3. Während die Schöpfer des Bonner Grundgesetzes aus der Zeit des Nationalsozialismus vollständig die Lehren zogen und nicht nur den Grundsatz nulla poena sine lege, sondern auch das Verbot mehrmaliger Bestrafung aufnahmen (Art. 103 Abs. 3 GG), kennt die Verfassung den Grundsatz ne bis in idem nicht. 4. Den Verfassungsgrundsatz, daß vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör habe (Art. 103 Abs. 1 GG) gibt es in der SBZ nicht. Nur § 10 GVG besagt indessen, daß das Recht des Beschuldigten auf Verteidigung gewährleistet sei. Für das Strafverfahren ordnet § 74 StPO an, daß der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen kann. Die politische Ausrichtung der Rechtsanwaltschaft (- Erl. 4 zu Art. 126) führt dazu, daß der Verteidiger nicht selten über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht ist als der Beschuldigte. So soll der Verteidiger den Angeklagten auf jeden Fall zu einem Geständnis veranlassen. Gesteht der Angeklagte nicht und reicht das Beweis-material gegen ihn nicht aus, so soll der Verteidiger nicht den Freispruch des Angeklagten fordern, weil hier der Verteidiger seine im Interesse der Gesellschaft durchzuführende Aufgabe verletzen müßte und sich so den vermeintlichen Interessen des Beschuldigten unterordnen würde. Das verstoße gegen die Pflichten eines sozialistischen Verteidigers. Hier bliebe nur der Weg der Mandatsniederlegung1, das heißt, der Verteidiger soll seinen Mandanten im Stich lassen. Wegen der Beschränkung der anwaltlichen Tätigkeit Erl. 4 c zu Art. 126. Artikel 136 Bei vorläufigen Festnahmen, Hausdurchsuchungen sowie Be- schlagnahmen im Ermittlungsverfahren ist die richterliche Bestätigung unverzüglich einzuholen. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Verhaftete sind spätestens am Tage nach dem Ergreifen dem Richter vorzuführen. Wird von ihm die Untersuchungshaft angeordnet, so hat er in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob ihre Fortdauer gerechtfertigt ist. Der Grund der Verhaftung ist dem Festgenommenen bei der ersten richterlichen Vernehmung zu eröffnen und auf seinen Wunsch einer von ihm benannten Person innerhalb weiterer 24 Stunden mitzuteilen. 1 Arbeitsgruppe Strafrecht-Strafprozeßrecht des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirks Potsdam, Uber einige Aufgaben des Strafverteidigers, Neue Justiz, 1960, S. 396/397 386;
Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 386 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 386) Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 386 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 386)

Dokumentation: Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] von Siegfried Mampel, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1962 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 1-454).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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