Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Text und Kommentar 1962, Seite 286

Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 286 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 286); Art. 106, Erl. 2 b, cl), 2) Auch die ’Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen werden vom Staatsrat ausgeschrieben. Er legt die "Wahltermine fest1. b) Die Verfassung kannte vor Schaffung des Staatsrates die Einrichtung der allgemeinen Volksbefragung nicht, sondern nur den Volksentscheid (Art. 3 Abs. 3, Art. 87). Der Volksentscheid unterscheidet sich von der Volksbefragung (- Erl. 3 a zu Art. 87). Trotzdem haben in der SB2 auch schon früher Volksbefragungen stattgefunden (- Erl. 3 c zu Art. 87). c) 1) Nach Artikel 63 Abs. 5 hat die Volkskammer Staatsverträgen zuzustimmen. Die Befugnis des Staatsrates, internationale Verträge zu ratifizieren, kollidiert mit diesem Artikel. Zustimmung und Ratifikation können das gleiche bedeuten, nämlich die Genehmigung eines von einem Bevollmächtigten Unterzeichneten Vertrages durch das nach der Verfassung zuständige Organ, die den Vertrag völkerrechtlich verbindlich macht2. Unter Ratifikation kann aber auch lediglich die Efandlung des zur völkerrechtlichen Vertretung befugten Organs verstanden werden, die ein Vertrag völkerrechtlich verbindlich macht3. Die Zustimmung der Volksvertretung ist dann außer der Transformation des völkerrechtlichen Vertrages in innerstaatliches Recht Voraussetzung für die Gültigkeit der Ratifikation, nicht jedoch deren Bestandteil4. Ob eine doppelte Zuständigkeit alternativ oder kumulativ gelten sollte oder ob Art. 106 Abs. 3 neuer Fassung insoweit Art. 63 Abs. 5 als jüngere Norm derogiert, war zunächst zweifelhaft. Erst ein Erlaß des Staatsrates vom 30. 1. 1961 5 brachte eine Klärung. Danach gilt für die Vorbereitung, den Abschluß und die Ratifizierung internationaler Verträge folgendes: 2) Obwohl zwischen Rechtsnorm und Verwaltungsvorschriffc nicht mehr unterschieden wird (- Erl. 1 d zu Art. 81) und deshalb eigentlich auch der Unterschied zwischen Staatsverträgen, die sich auf Gegenstände der Gesetzgebung beziehen, und solchen, die es nicht tun, entfallen müßte, wird weiter ein Unterschied zwischen Staatsverträgen und Regierungsabkommen gemacht. Auch Regierungsabkommen beziehen sich auf Gegenstände der Gesetzgebung6. Die sowjetische Völkerrechts- 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. 7. 1961 (GBl. I S. 151) 2 Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. I, 1960, S. 422 3 von der Heydte, Völkerrecht, Bd. I, 1958, S. 80 4 So Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches, für Art. 45 WRV in Erl. 7 b 5 Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Abschluß und die Kündigung von internationalen Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. 1. 1961 (GBl. I S. 5) 6 Beispiel: Verordnung über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Ver- 286;
Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 286 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 286) Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 286 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 286)

Dokumentation: Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] von Siegfried Mampel, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1962 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 1-454).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X