Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Text und Kommentar 1962, Seite 240

Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 240 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 240); Art. 91, Erl. 1 d, e d) Dem Gesetz liber die Regierung vom 23. 6. 1952 folgt kurz darauf das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. 7. 195214, durch das de facto die Länder aufgelöst wurden. Zwischen beiden besteht ein enger Zusammenhang. Sie waren Meilensteine für die Verwandlung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung in eine Volksdemokratie (-- Erl. 4 zu Art. 3). Das eine schuf an der Spitze, das andere im Bereich der Länder, Kreise und Gemeinden die Grundlagen, auf denen später das Ministerratsgesetz 1954, das 1958 durch das Ministerratsgesetz abgelöst wurde, und das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 ergehen konnten15. Beide Gesetze gestalteten den Staatsaufbau endgültig nach den Prinzipien des demokratischen Zentralismus (- Erl. 5 zu Art. 109, - Erl. 3 b zu Art. 139). e) Die Charakterisierung des Ministerrats als des höchsten vollziehenden und verfügenden Organs bezeichnet seine Stellung im Staatsaufbau entsprechend den Prinzipien des demokratischen Zentralismus. Da die Volkskammer zwar höchstes Organ der Republik ist (Art. 50), aber die einheitliche Staatsmacht nicht in Permanenz tatsächlich ausüben kann, selbst wenn sie öfter zusammentreten würde, als sie es tut, sind andere Organe notwendig, die die Staatsmacht in ihrem Namen und Auftrag ausüben. An der Spitze des Staates war ein derartiges Organ bis zur Schaffung des Staatsrates der Ministerrat allein. Im Grundsätzlichen sind daher die Kompetenzen des Ministerrats die gleichen wie die der Volkskammer. Der Ministerrat übt seine Kompetenzen also nicht aus eigenem Recht aus, sondern sie sind als delegierte Rechte anzusehen. Die formelle Abhängigkeit des Ministerrats von der Volkskammer (Regierung) (-* Erl. zu Art. 94 und 98) ist Ausdruck dieser Stellung. Im Gegensatz zu einer Regierung im herkömmlichen Sinne hat der Ministerrat daher nicht nur exekutive Befugnisse (als vollziehendes Organ), sondern auch normative Befugnisse (als verfügendes Organ) (- Erl. 1 zu Art. 81). In dieser Beziehung ist seine Kompetenz also größer als die einer Regierung im herkömmlichen Sinne. Betrachtet man dagegen lediglich seine Stellung als Leiter der Exekutive, ist sie eingeschränkt. Er ist auch in dieser Eigenschaft an die Weisungen der Volksvertretung gebunden, wenn sich diese auch nur auf die Grundsätze beziehen sollen, und ihrer Kontrolle unterworfen. Nach Kröger16 ist der Ministerrat als höchstes vollziehendes und verfügendes Organ das operativ politische Führungsinstrument zur Leitung der gesamten wirt- 14 GBl. S. 613 15 GBl. IS.65 16 Kröger, Die Festigung der Arbeiter- und Bauernmacht, Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik, 1956, S. 87 ff., hier S. 102 240;
Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 240 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 240) Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 240 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 240)

Dokumentation: Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] von Siegfried Mampel, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1962 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 1-454).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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