Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Text und Kommentar 1962, Seite 158

Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 158 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 158); Art. 38, Erl. 2 c, d, 3 2) Abschluß der Oberschule und Besuch einer Betriebsoberschule, einer Abendoberschule oder der Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Sonder-reifeprüfung. (So kann das Abitur gemacht und damit die Befähigung zur Aufnahme an eine Universität erworben werden. Bei Teilnahme an derartigen Oberschulen und Lehrgängen wird die Berufstätigkeit fortgesetzt.) 3) Besuch von Arbeiter- und Bauernfakultäten. (Diese Möglichkeit ist vor allem Jugendlichen eröffnet, die vor Einführung der polytechnischen Oberschule die Grund- oder Mittelschule absolviert haben.) c) Die erweiterte (zwölfklassige) Oberschule hat drei Zweige (naturwissenschaftlichen, neu- und altsprachlichen Zweig). Sie führt zur Hochschulreife. d) Für alle allgemeinbildenden Schulen soll eine feste Ordnung gesichert sein7. Jede Schule steht unter einem Direktor oder unter einem Schulleiter, der für die gesamte politische, pädagogische, schulorganisatorische und verwaltungsmäßige Leitung der Schule verantwortlich ist. Er wird vom Vorsitzenden des Rates des Kreises im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Lehrer berufen und abberufen. Er ernennt den Klassenleiter, der die planmäßige Erziehungsarbeit jeder Klasse, die Einheitlichkeit in den Anforderungen und in den erzieherischen Einflüssen in seiner Klasse zu gewährleisten hat. Als die verantwortliche Pflicht der Lehrer wird es bezeichnet, die ihm anvertrauten Schüler sozialistisch zu bilden und zu erziehen und ihr Vorbild zu sein. An allen allgemeinbildenden Schulen sind Pädagogische Räte zu bilden, zu denen alle an der Schule tätigen Lehrer und Erzieher sowie der Vorsitzende des Elternbeirates gehören und in die aus den Reihen der Betreuer, die die Schüler während des Unterrichtstages in der Produktion bilden und erziehen, erfahrene Facharbeiter, Genossenschaftsbauern, Meister und Ingenieure zu berufen sind. Der Pädagogische Rat hat den Arbeitsplan der Schule zu beraten, nimmt Berichte des Direktors und der Lehrer über den Stand der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Disziplin der Schüler entgegen. Bei der Erziehung zur bewußten Disziplin der Schüler soll die Hilfe des Schülerkollektivs genutzt werden. Sie sollen zur Einhaltung der Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens sowie zu einer gesunden Lebensweise erzogen werden.Der aktive Kern jedes Schülerkollektivs sollen die Mitglieder der FDJ oder Pioniere sein. Es gibt keine Schülerselbstverwaltung. 3. Berufsschulen bestehen in den Betrieben oder als kommunale Einrichtungen. Sie bilden in dreijährigen, auf die praktische Ausbildung abgestimmten Lehrgängen Facharbeiter aus. Der obligatorische Unterricht wird an zwei Tagen in der Woche erteilt8. 7 Verordnung über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden Schulen - Schulordnung - vom 12. 11. 1959 (GBl. I S. 823) 158;
Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 158 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 158) Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 158 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 158)

Dokumentation: Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] von Siegfried Mampel, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1962 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 1-454).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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