Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Text und Kommentar 1962, Seite 132

Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 132 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 132); Art. 33, Erl. Frauen. Schwangerschafts- und Wochenurlaub wird nur für die Dauer von fünf Wochen vor der Geburt (in der Bundesrepublik sechs Wochen vor der Geburt) und sechs Wochen nach der Geburt gewährt. Bei einer unnormalen Geburt oder einer Mehrlingsgeburt kann der Urlaub nach der Geburt bis zu 8 Wochen verlängert werden. Nach dem Urlaub dürfen Frauen mit schweren oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten nur mit Erlaubnis des Betriebsarztes beschäftigt werden. Schwangeren und Müttern bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Niederkunft darf nicht gekündigt werden5. An Mütter werden umfangreiche staatliche Unterstützungen gezahlt6. Bei der Geburt des ersten Kindes beträgt die einmalige Unterstützung 500 DM, bei der Geburt des zweiten 600 DM, bei der Geburt des dritten 700 DM, bei der Geburt des vierten 850 DM und bei der Geburt jedes weiteren Kindes 1000 DM. Die Beihilfe wird nur gegen Vorlage einer von der Schwangerenberatungsstelle ausgestellten Mütterkarte und nur in Teilbeträgen gezahlt. Laufende Unterstützungen gibt es für das vierte Kind in Flöhe von 30 DM monatlich und für jedes weitere Kind von 25 DM monatlich. Artikel 33 Außereheliche Geburt darf weder dem Kinde noch seinen Eltern zum Nachteil gereichen. Entgegenstehende Gesetze und Bestimmungen sind aufgehoben. Nach den Rechtsgrundsätzen (- Erl. 1 zu Art. 30) gilt folgendes: Das nichteheliche Kind ist mit dem Vater und dessen Verwandten ebenso verwandt wie mit der Mutter. Der Mutter steht die volle elterliche Sorge zu. Der Vater hat kein Mit-wirkungs- oder Verkehrsrecht. Die Unterhaltsansprüche des nichtehelichen Kindes gegen seine Eltern entsprechen grundsätzlich den Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder. Bei ihrer Bemessung ist die wirtschaftliche Lage beider Eltern zu berücksichtigen. Die Begrenzung auf das 16. Lebensjahr ist weggefallen. Lebt das Kind bei der Mutter oder ihren Verwandten, wird im Regelfälle durch die Pflege und Erziehung des Kindes der Unterhaltsbeitrag der Mutter abgegolten. Die Leistungsfähigkeit des Vaters, der alle verfügbaren Mittel zu verwenden hat, ist schon im Prozeßverfahren, nicht erst in der Vollstreckungsinstanz nachzuprüfen. Ein Unterhaltsabfindungsvertrag zwischen Vater und Kind ist unter den genannten Bedingungen zulässig, jedoch ist bei der Genehmigung eines solchen Vertrages mit äußerster Vorsicht vorzugehen. Die Verwandtschaft mit dem Vater geht aber nicht so weit, daß 5 § 133 Gesetzbuch der Arbeit 6 § 2 Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz 132;
Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 132 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 132) Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 132 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 132)

Dokumentation: Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] von Siegfried Mampel, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1962 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 1-454).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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