Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Text und Kommentar 1962, Seite 114

Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 114 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 114); Art. 24, Erl. 3 a schlossenen Versicherungsunternehmen übertragen wurden18. Die Landesversicherungsanstalten gingen später in der Deutschen Versicherungs-Anstalt auf. Diese betreibt jetzt als Monopolunternehmen das Sach- und PersonenVersicherungsgeschäft19. Neben der Deutschen Versicherungs-Anstalt besteht die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG, auf die die Geschäfte der früheren sowjetischen Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs AG übergegangen sind, für die Transportversicherung von Importen und Exporten, vor allem in fremden Valuten20. 3. Art. 24 Abs. 6 bestätigte für die Bauern die Eigentumsgarantie in Art. 22 für ihren Boden. Die Verfassung schließt jede Enteignung bäuerlichen Grund und Bodens aus; denn ein Vorbehalt ist nicht gemacht. Trotzdem wurde das Eigentum an bäuerlichem Grund und Boden so eingeschränkt, daß er praktisch enteignet wurde, a) Zwar wurde eine Verordnung vom 19. 2. 195321 am 11. 6. 1953 aufgehoben22, nach der Besitzern von landwirtschaftlichen Grundstücken, die gegen die Gesetze verstoßen und die Bestimmung über die ordnungsgemäße Bewirtschaftung grob verletzt haben, durch eine Verwaltungsentscheidung oder Gerichtsbeschluß die weitere Bewirtschaftung des Grundbesitzes untersagt werden konnte. Jedoch blieb die Verordnung über devastierte landwirtschaftliche Betriebe vom 20. 3. 195323 bestehen. Danach kann für Betriebe, die von ihrem Eigentümer verlassen wurden, ein Treuhänder eingesetzt werden. Einem geflüchteten Bauern ist es also nicht möglich, seinen Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Gründung der Sach- und Lebensversicherungs-Anstalt der Provinz Sachsen vom 15. 9. 1945 (VOBl. Nr. 3, S. 37); Brandenburg: Verordnung über die Provinzialversicherungsanstalt Mark Brandenburg vom 28. 8. 1945 (VOBl. S. 5); Mecklenburg: Anordnung Nr. 22 über die Errichtung der Mecklenburg-Vorpommerschen Personenversicherungs-Anstalt sowie der Mecklenburg-Vorpommerschen Hagelversicherungs-Anstalt, Zweiganstalt der Mecklenburg-Vorpommerschen Versicherungsanstalt vom 11. 11. 1945 (Amtsblatt 1946, S. 18); Thüringen: Gesetz über den Neuaufbau des privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungswesens in Thüringen vom 22. 9. 1945 (Regierungsblatt S. 33) 18 Befehl der SMAD Nr. 247 vom 14. 8. 1946, Deutsche Finanzwirtschaft, 1947, S. 42 19 Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) 20 Näheres Leutwein (Mampel), Die Sach- und Personenversicherung in der sowjetischen Besatzungszone, Bonner Bericht, 2. Auflage, 1958 21 Verordnung zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion und der Versorgung der Bevölkerung vom 19. 2. 1953 (GBl. S. 329) 22 Verordnung über die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion und der Versorgung der Bevölkerung vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 806) 23 GBl. S. 226 = Unrecht als System, Teil II, Dokument 257 114;
Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 114 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 114) Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 114 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 114)

Dokumentation: Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] von Siegfried Mampel, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1962 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 1-454).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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