Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 963

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 963 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 963); Die Abberufung von Abgeordneten Art. 57 Art. 57 Abs. 1 wird in der Geschäftsordnung vom 7.10.19741 (§ 39 Abs. 4) wörtlich wiederholt, nachdem er in der Geschäftsordnung vom 12.4.1969 1 2 (§ 29 Abs. 4) nur sinngemäß wiedergegeben war. 2. Rechenschaftspflicht. a) In anderen Verfassungsartikeln. Die Rechenschaftspflicht der Abgeordneten ent- 6 spricht der des Ministerrates nach Art. 76 Abs. 1 Satz 3 und der leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft nach Art. 88 (s. Rz. 22-27 zu Art. 80,16 ff. zu Art. 88). b) Verantwortlichkeit. Die Verfassung macht die Abgeordneten den Wählern gegen- 7 über nicht verantwortlich. Der Begriff verantwortlich wird von der Verfassung in Art. 66 Abs. 1 Satz 2 für den Staatsrat im Verhältnis zur Volkskammer, in Art. 73 Abs. 2 Satz 2 im Verhältnis des Nationalen Verteidigungsrates zur Volkskammer und zum Staatsrat sowie in Art. 76 Abs. 1 Satz 3 im Verhältnis des Ministerrates zur Volkskammer (hier zusätzlich rechenschaftspflichtig) verwendet. Der Begriff Verantwortlichkeit geht weiter als der Begriff Rechenschaftspflicht, wie sich aus Art. 88 (s. Rz. 5-9 zu Art. 88) ergibt. Die Rechenschaftspflicht ist lediglich ein Ausdruck der Verantwortlichkeit. Verantwortlichkeit bedeutet, daß aus einer abgelegten Rechenschaft Konsequenzen gezogen werden können. Wenn für das Verhältnis der Abgeordneten zu den Wählern nicht der Begriff der Verantwortung oder Verantwortlichkeit (s. Rz. 5-9 zu Art. 88) verwendet wird, so liegt das offenbar daran, daß nicht nur aus einer abgelegten Rechenschaft Konsequenzen gegen sie gezogen werden können, sondern ganz allgemein, wenn sie ihre Pflichten gröblich verletzen (s. Rz. 10 zu Art. 57). III. Die Abberufung von Abgeordneten 1. Art. 57 Abs. 2 ist ebenfalls eine Konsequenz aus dem imperativen Mandat. Dem 8 Abgeordneten wird nicht garantiert, daß er während der ganzen Wahlperiode sein Mandat beibehält, sondern er kann auch während der Dauer der Wahlperiode aus seinem Amt abberufen werden. 2. Einfache Gesetzgebung. Bereits im Jahr 1958 wurde den Wählern das Recht gege- 9 ben, in Wählversammlungen die Abberufung eines Abgeordneten der Volkskammer zu beantragen (§ 49 des Gesetzes über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 16. November 1958 vom 24.9.1958 3). Ein derartiger Antrag durfte aber nur in einer von der Nationalen Front einberufenen Wählerversammlung gestellt werden. Die Wählerversammlung konnte nicht selbst die Abberufung beschließen. Uber die weitere Zugehörigkeit des Abgeordneten zur Volkskammer hatte diese selbst zu entscheiden. Gestützt wurde diese Befugnis auf Art. 59 der Verfassung von 1949- Weil darin jedoch der Volkskammer nur die Prüfung des Rechts der Mitgliedschaft und die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen übertragen war, die Volkskammer also als Wahl- 1 GBl. I S. 469. 2 GBl. I S. 21. 3 GBl. I S. 677. 963;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 963 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 963) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 963 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 963)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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