Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 943

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 943 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 943); Die Kompetenz zum Beschluß über den Verteidigungszustand Art. 52 Schluß der Volkskammer bzw. des Staatsrates der Nationale Verteidigungsrat ermächtigtes Organ werden kann. b) Bemerkenswert ist, daß das Verteidigungsgesetz hier deutlich zwischen Landesver- 10 teidigung und Schutz der sozialistischen Ordnung unterscheidet. Das spricht ebenfalls dafür, daß zwar nicht die Mobilmachung - das ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Verteidigungsgesetz aber der Verteidigungszustand auch im Falle eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs gegen die sozialistische, also die innere Ordnung der DDR beschlossen werden kann. c) Obwohl nach der neuen Regelung im Verteidigungsgesetz von 1978 im Dringlich- 11 keitsfalle nicht mehr das Organ, das über den Verteidigungszustand beschließt, identisch ist mit dem Organ, das die Befugnisse während dieses Zustandes ausübt, wobei dasselbe Organ auch zu entscheiden hatte, ob der Dringlichkeitsfall vorliegt (s. Erl. II 3 e zu Art. 52 in der Vorauflage), nämlich der Staatsrat, ist zu bedenken, daß der Nationale Verteidigungsrat - wenigstens der Stellung in der formellen Rechtsverfassung nach - nur Hilfsorgan des Staatsrates ist (s. Rz. 13 zu Art. 73). Daß dieser gegenüber dem Nationalen Verteidigungsrat dominierend sein soll, ergibt sich auch daraus, daß die notwendigen Beschlüsse über dessen Tätigkeit (außer von der Volkskammer) vom Staatsrat zu fassen sind (s. Rz. 9 zu Art. 52). In der Verfassungswirklichkeit wird freilich der Umstand ausschlaggebend sein, daß Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates stets der Generalsekretär (früher der Erste Sekretär) des ZK der SED ist (und seit 1976 auch wieder Vorsitzender des Staatsrates) (s. Rz. 13 zu Art. 73). Die letzte Entscheidung bleibt also und vor allem hier bei der Führung der SED. Deren Suprematie (s. Rz. 28-50 zu Art. 1) ist gerade in Notfällen gesichert. 5. Verkündung. a) Da nach Art. 52 Satz 3 der Vorsitzende des Staatsrates den Verteidigungszustand 12 in jedem Falle, also auch wenn nicht Dringlichkeit vorliegt, zu verkünden hat, besteht die Möglichkeit, daß der Vorsitzende des Staatsrates den Verteidigungszustand ohne vorhergehenden Beschluß des Staatsrates verkündet. b) Für die Verkündung des Verteidigungszustandes ist kein Form vorgeschrieben. Das 13 Verteidigungsgesetz von 1978 bestätigt diese Rechtslage ausdrücklich (§ 4 Abs. 2 Satz 3). Sie kann also beliebig erfolgen, z. B. durch eine einfache Erklärung über Rundfunk oder Fernsehen. Die Verkündung des Verteidigungszustandes kann mit erforderlichen völkerrechtlichen Erklärungen verbunden werden (§ 4 Abs. 2 Satz 4 Verteidigungsgesetz von 1978), also etwa mit einer Kriegserklärung. c) Falls der Vorsitzende des Staatsrates den Verteidigungszustand verkündet, ohne daß 14 ein Beschluß der Volkskammer oder des Staatsrates vorliegt, so handelt dieser zwar verfassungswidrig, aber es gibt keine rechtlichen Mittel, ihn daran zu hindern. Denn mangels einer Verfassungsgerichtsbarkeit besteht keine unabhängige Gewalt, die einen solchen Schritt des Vorsitzenden des Staatsrates für verfassungswidrig und damit für unwirksam erklären könnte. Nach formellem Verfassungsrecht besteht die Möglichkeit, daß der Staatsrat oder sogar die Volkskammer sich zwar gegen einen solchen Schritt wendet. Die Volkskammer müßte dazu aber einberufen werden. Selbst wenn das nach Lage der Verhältnisse möglich wäre, wäre dazu ein Beschluß ihres Präsidiums notwendig. Zu ihm ist das Präsidium 943;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 943 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 943) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 943 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 943)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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