Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 935

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 935 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 935); Die Kompetenz zur Bestätigung von Staatsverträgen und anderen völkerrechtlichen Verträgen Art. 51 Artikel 51 Die Volkskammer bestätigt Staatsverträge der Deutschen Demokratischen Republik und andere völkerrechtliche Verträge, soweit durch sie Gesetze der Volkskammer geändert werden. Sie entscheidet über die Kündigung dieser Verträge. Übersicht I. Vorgeschichte 1. Verfassung von 1949 2. Entwurf II. Die Kompetenz zur Bestätigung von Staatsverträgen und anderen völkerrechtlichen Verträgen sowie zur Entscheidung über deren Kündigung 1. Staatsverträge, Regierungsabkommen 2. Bestätigung und Ratifizierung 3. Bestätigung in Form eines Gesetzes 4. Transformation in innerstaatliches Recht 5. Zeitpunkt der Ratifizierung 6. Quorum 7. Zeitpunkt der innerstaatlichen Bindung 8. Völkerrechtliche Verbindlichkeit 9. Kündigung 10. Keine erhebliche Beteiligung der Volkskammer an der auswärtigen Gewalt Literatur: Gerhard Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs, unveränderter Nachdruck der 14. Auflage, Bad Homburg v.d.H., I960 - Autorenkollektiv (Gesamtredaktion: Gert Egler/Karl Friedrich Gruel/Dieter Hösel/ Gerhard Riege!Gerhard Schußler/Herbert Tzschoppe), Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin (Ost), 1977 -Friedrich Beiher, Lehrbuch des Völkerrechts, Band I, 2. Auflage, München und Berlin, 1975 - Friedrich August von der Heydte, Völkerrecht, Band I, Köln, 1958 - Institut für Wirtschaftsrecht der Hochschule für Ökonomie Bruno Leuschner, Wirtschaftsrecht und Außenwirtschaftsrecht für Ökonomen, Lehrbuch, Berlin (Ost), 1974 -Johannes Kirsten, Zum Problem der Transformation sozialistischer völkerrechtlicher Normen, StuR 1970, S. 1992 - Hans Heinrich Mahnke, Die auswärtige Gewalt der DDR, Deutschland Archiv 1969, S. 1129 - Gottfried Zieger, Die Organisation der Staatsgewalt in der Verfassung der DDR von 1968, AÖR 1969, S. 185. I. Vorgeschichte 1. Die Verfassung von 1949 zählte in Art. 63 die Zustimmung zu Staatsverträgen 1 unter den Kompetenzen der Volkskammer auf (s. Rz. 1 zu Art. 49). Als eine der Kompetenzen des Staatsrates wurde in Art. 106 n.F. die Ratifikation und Kündigung internationaler Verträge der DDR genannt. 2. Gegenüber dem Entwurf blieb Art. 51 unverändert. 2 II. Die Kompetenz zur Bestätigung von Staatsverträgen und anderen völkerrechtlichen Verträgen sowie zur Entscheidung über deren Kündigung 1. Die Verfassung unterscheidet zwischen Staatsverträgen und anderen Völkerrecht- 3 liehen Verträgen. Die Unterscheidung wird nur nach formalen Kriterien getroffen. Staats- 935;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 935 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 935) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 935 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 935)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammenwirkten, handelt es sich in der Regel um solche Personen, die bereits längere Zeit unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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