Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 913

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 913 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 913); Die Volkskammer als oberstes Machtorgan der DDR Art. 48 Die Organe der Staatsmacht - Instrumente der Leitung der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft, in: Der deutsche Arbeiter-und-Bauernstaat, herausgegeben von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht, Berlin (Ost), I960, S. 171 - 1Valter Ulbricht, Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vor der Volkskammer am 4.10. I960, Berlin (Ost), 1960; den., Die Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation, Begründung des Verfassungsentwurfes, StuR 1968, S. 340 -Wolfgang Weichelt/Hans-Joachim Karliczek/Helmut Melzer, Die Volksvertretungen nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse, Sozialistische Demokratie vom 4.9.1970, Beilage, S. 1 - Gottfried Zieger, Die Organisation der Staatsgewalt in der Verfassung der DDR von 1968; AÖR 1969, S. 185 - 0. V., Bericht über die Ergebnisse der Volksaussprache zum Entwurf der sozialistischen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und die Änderungen zum Verfassungsentwurf, StuR 1968, S. 692. I. Vorgeschichte 1. Unter der Verfassung von 1949. a) Art. 50 der Verfassung von 1949 bezeichnete die Volskammer als höchstes Organ 1 der Republik. Er war dem Art. 30 der Verfassung der UdSSR vom 5.12.1936 nachgebildet, der lautete: Das höchste Organ der Staatsgewalt der UdSSR ist der Oberste Sowjet der UdSSR. b) Im Zuge der Einführung des Strukturpinzips des demokratischen Zentralismus (s. 2 Rz. 2 zu Art. 47) wurden die Volksvertretungen, also auch die Volkskammer, in der Präambel des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17.1.1957 1 als beschließende und durchführende Organe des einheitlichen Systems der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnet. 2. Gegenüber dem Entwurf ist keine Veränderung zu verzeichnen. 3 II. Die Volkskammer als oberstes staatliches Machtorgan der DDR 1. Charakter der Volkskammer. a) Art. 48 Abs. 1 Satz 1 schließt an Art. 5 an. Die Bezeichnung der Volkskammer als 4 oberstes staatliches Machtorgan bedeutet, daß in ihr an der Spitze der Staatsorganisation die politische in staatliche Macht transformiert wird (s. Rz. 1-12 zu Art. 5). Sie ist das Organ, in dem an oberster Stelle die gesamte Staatsgewalt konzentriert ist (s. Rz. 21-32 zu Art. 5). Andererseits sind ihr alle anderen Volksvertretungen entsprechend dem Strukturprinzip des demokratischen Zentralismus (s. Rz. 7-14 zu Art. 2) unterstellt. b) Wenn Art. 48 Abs. 1 Satz 1 sie statt als höchstes Organ wie Art. 50 der Verfas- 5 sung von 1949 als oberstes Organ bezeichnet, so kann diesem Wechsel symptomatische Bedeutung beigemessen werden. Bis zur Verfassung von 1968/1974 war die Bezeichnung oberstes Organ - freilich mit der Einschränkung in ihrem Wirkungsbereich - den örtlichen Volksvertretungen Vorbehalten1 2. Wenn nunmehr auch die Volks- 1 GBl. I S. 65, Ber. S. 120. 2 Z. B. in den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe vom 28. 6. 1961 und 7. 9. 1961 (GBl. I S. 52, 75, 99, 123, 139, Sonderdruck des GBl. Nr. 341-347). 913;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 913 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 913) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 913 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 913)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X