Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 878

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 878 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 878); Art. 44 Die Gewerkschaften und ihre Rechte nach hätten sowohl Arbeitgebervereinigungen als auch Gewerkschaften Betätigungsfreiheit haben müssen; denn der Förderung von Arbeits- und Lebensbedingungen können sich sowohl diese wie jene widmen. Indessen wurden in der SBZ/DDR Arbeitgeberverbände nicht zugelassen (über die Gründe: Otto Schröder, Zum Kampf der Arbeiterklasse gegen das Aufleben von Unternehmerverbänden im Osten Deutschlands 1945-1948). Nach An. 17 Abs. 1 sollte die Regelung der Produktion sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Betrieben unter maßgeblicher Mitbestimmung der Arbeiter und Angestellten erfolgen, und nach Art. 17 Abs. 2 sollten die Arbeiter und Angestellten diese Rechte durch Gewerkschaften und Betriebsräte wahrnehmen. Indessen waren die Betriebsräte, die nach 1945 auch in der SBZ gebildet worden waren, aufgrund der sogenannten Bitterfelder Beschlüsse des Bundesvorstandes des FDGB im Jahr 1948 nach und nach abgeschafft und durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen des FDGB ersetzt worden. § 11 Abs. 2 GBA1 legalisierte diesen Zustand, indem er die Betriebsgewerkschaftsleitung zur Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Betrieb erklärte (Einzelheiten: Siegfried Mampel, Arbeitsverfassung und Arbeitsrecht in Mitteldeutschland, S. 118/119). (Wegen der jetzigen Rechtslage s. Rz. 5 zu Art. 44). 2 2. Gegenüber dem Entwurf, in dem der Art. die Nr. 43 trug, sind Textänderungen zu verzeichnen. Im Abs. 1 Satz 1 wurde die Wendung Klassenorganisation der Arbeiter, Angestellten und der sozialistischen Intelligenz durch die Wendung Klassenorganisation der Arbeiterklasse ersetzt. In Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs hieß es sie wahren deren Interessen statt sie nehmen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz wahr. Im Abs. 3 Satz 1 waren die Bereiche, in denen die Gewerkschaften maßgeblich teilzunehmen haben, anders umrissen. Es hieß dort, sie sollten maßgeblich teilnehmen an der Lösung der Aufgaben im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus, der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, an der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen, der Arbeitskultur, des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen. Abs. 3 Satz 3 legte im Entwurf fest: Die Gewerkschaften arbeiten in den Betrieben und Institutionen an der Ausarbeitung der Pläne mit und sind in den Gesellschaftlichen Räten der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Kombinate, in den Produktionskomitees und Produktionsberatungen der Betriebe vertreten. 3 3. Verfassungsnovelle von 1974. Die Novelle von 1974 vertauschte in der Reihenfolge wie durchgängig in der Verfassung (s. Rz. 23 zu Art. 9) im Art. 44 Abs. 3 die Worte Planung und Leitung. Ferner wurde der Abschaffung der Produktionskomitees in den 1 Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 4. 1961 (GBl. I S. 27) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I S. 63), des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des GBA vom 23. 11. 1966 (GBl. I S. 111), des § 2 Gesetz zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen vom 26. 5. 1967 (GBl. I S. 89), des § 15 Einfuhrungsgesetz zum StGB und zur StPO der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I S. 97), des § 21 Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 11. 6. 15)68 (GBl. I S. 229) und des § 59 Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I S. 45). 878;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 878 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 878) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 878 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 878)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung, der dazu erlassenen äfisOrdnungen sowie in einer exakten Ausführung der der Abteilung gegebenen Befehle und Wsangen.

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