Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 795

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 795 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 795); Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft Art. 38 sich kein Jugendlicher entziehen. Das führte zu Konflikten, insbesondere mit den evangelischen Kirchen, die jedoch durch ein Nachgeben der Kirchen (zeitliche Trennung von Konfirmation und Jugendweihe) gemildert wurden. Einer Anregung, den sozialistischen Riten eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben, wurde nicht gefolgt (Bericht der Verfassungskommission, S. 714). b) Außer durch Tod oder Todeserklärung eines Ehegatten oder gerichtliche Nichtig- 9 keitserklärung der Ehe wird die Ehe durch Scheidung beendet (§ 23 FGB). Die Scheidung ist nur durch Urteil eines Gerichts möglich. Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn das Gericht festgestellt hat, daß solche ernsthaften Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, daß diese Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat (§ 24 Abs. 1 FGB). Die Ehescheidung erfolgt nach dem Zerrüttungsprinzip, d. h. ohne Schuldausspruch. Aber in den Entscheidungsgründen wird festgehalten, wer an der Zerrüttung der Ehe schuld ist. Das Gericht hat eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen. Dabei ist besonders zu prüfen, ob die Interessen minderjähriger Kinder der Scheidung entgegenstehen und ob die Scheidung für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 24 Abs. 2 FGB). Bemerkenswert ist, daß das Eherecht der DDR eine Härteklausel kennt. Die weite Fassung des § 24 Abs. 2 FGB führte zu einer relativ hohen Scheidungsquote. Indessen bemüht sich das Plenum des OG seit 1965 darum, Ehen nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten4 (Götz Schlicht, Das Familien- und Familienverfahrensrecht der DDR, S. 106/107). In gleicher Richtung liegt der Beschluß des Plenums des OG vom 24. 6. 1970 5. (Vgl. auch Anita Grandke/Wolfgang Rieger, Zu den Aufgaben der Gerichte in Eheverfahren). (Wegen der Folgen der Ehescheidung siehe Götz Schlicht, a.a.O., S. 107 ff.). 5. Außereheliches Kind. a) Das außer der Ehe geborene Kind wird im allgemeinen wie das eheliche Kind be- 10 handelt. Diese Rechtslage gilt als so selbstverständlich, daß die Verfassung von 1968/1974 anders als die Verfassung von 1949 keine diesbezüglichen Bestimmungen trifft. Im FGB geregelt ist nur die Feststellung der Vaterschaft bei unverheirateten Eltern, die durch Anerkenntnis des Vaters oder durch gerichtliche Entscheidung zu erfolgen hat. Als Vater ist festzustellen, wer mit der Mutter in der Empfängniszeit geschlechtlich verkehrt hat. Das gilt nicht, wenn der Verkehr nicht zur Empfängnis geführt haben kann oder die Vaterschaft eines anderen Mannes wahrscheinlicher ist. Ist die Vaterschaft eines anderen Mannes wahrscheinlicher, kann dieser als Vater festgestellt werden (§ 54-57 FGB). Näheres bei Götz Schlicht, Das Familien- und Familienverfahrensrecht der DDR, S. 168 ff.). b) Zum Familiennamen bestimmt § 64 Abs. 2 FGB, daß ein Kind, dessen Eltern bei 11 seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, den Familiennamen erhält, den die Mutter führt. Schließen die Eltern nach der Geburt des Kindes die Ehe, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern führen. c) Im Erbrecht wurde das außer der Ehe geborene Kind mit dem Inkrafttreten des 12 ZGB6 am 1. 1. 1976 dem ehelichen Kind völlig gleichgestellt. Unter Kind des Erblas- 4 Beschluß des Plenums des OG vom 15.4.1965 (NJ DDR 1965, S. 309). 5 NJ DDR 1970, Beilage zu Heft 3/1970. 6 Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. 6. 1975 (GBl. I S. 465). 795;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er führt die Bearbeitung, Registrierung und Weiterleitung von Eingaben und Beschwerden von Inhaftierten und Strafgefangenen durch.

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