Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 793

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 793 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 793); Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft Art. 38 ten werden, wenn ein Staatsbürger der DDR die Ehe mit dem Staatsbürger eines anderen Staates nur mit Genehmigung des zuständigen staatlichen Organs der DDR eingehen darf2 (s. Rz. 87 zu Art. 19). 3. Familie. a) In der Präambel des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik 5 vom 20. 12. 1965 3 (FGB) wird die Bedeutung der Familie für die sozialistische Gesellschaftsordnung dargestellt. Darin wird die Familie als kleinste Zelle der Gesellschaft bezeichnet und gesagt, sie beruhe auf der für das Leben geschlossenen Ehe und auf den besonders engen Bindungen, die sich aus den Gefühlsbeziehungen zwischen Mann und Frau und den Beziehungen gegenseitiger Liebe, Achtung und gegenseitigen Vertrauens zwischen allen Familienmitgliedern ergäben. Insofern wird nichts festgestellt, was von herkömmlichen Auffassungen abweicht. Es fällt auf, daß der Begriff des Kollektivs auf Ehe und Familie nicht angewendet wird. Die Beziehungen, die die Familie Zusammenhalten, sind andere als die bei einem Kollektiv als einer Gruppe, die durch gemeinsames politisches Bewußtsein geeint ist sowie gemeinsam arbeitet und handelt. b) Trotzdem wird behauptet, daß in einer sozialistischen Gesellschafts- und Staatsord- 6 nung die Familienbeziehungen anderer Art seien als in anderen Gesellschafts- und Staatsordnungen. In der Präambel zum FGB heißt es, es seien mit der sozialistischen Entwicklung in der DDR Familienbeziehungen neuer Art entstanden, die von den Entstellungen und Verzerrungen befreit seien, die durch die Ausbeutung des Menschen, die gesellschaftliche und rechtliche Herabsetzung der Frau, durch materielle Unsicherheit und durch andere Erscheinungen der bürgerlichen Gesellschaft bedingt gewesen seien. Die sozialistischen Familienbeziehungen beruhten auf den kameradschaftlichen Beziehungen der Menschen, der gleichberechtigten Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens und den Bildungsmöglichkeiten für alle Bürger. Es seien die Voraussetzungen geschaffen, die Familie zu festigen und sie dauerhaft und glücklich zu gestalten. Harmonische Beziehungen in Ehe und Familie hätten einen großen Einfluß auf die Charakterbildung der heran-wachsenden Generation und auf das persönliche Glück sowie die Lebens- und Arbeitsfreude des Menschen. So würde sich die Familie zu einer Gemeinschaft entwickeln, in der die Fähigkeiten und Eigenschaften Unterstützung und Förderung fänden, die das Verhalten des Menschen als Persönlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft bestimmten. So wird die Familie als ein Bereich angesehen, in dem sich die Entwicklung zum Menschen mit sozialistischem Bewußtsein vollzieht (s. Rz. 37-39 zu Art. 2). Unter diesem Aspekt stellt die Präambel zum FGB fest, daß die Familie in der DDR große gesellschaftliche Bedeutung hat. c) Die Herstellung von Familienbeziehungen neuer Art entspricht in gewisser Weise 7 einer Entwicklung, die im allgemeinen in Industriestaaten zu beobachten ist. Dort, wo der 2 § 18 Abs. 1 Gesetz über die Anwendung des Rechts auf internationale zivil-, familien- und arbeitsrechtliche Beziehungen sowie auf internationale Wirtschaftsverträge - Rechtsanwendungsgesetz - v. 5.12.1975 (GBl. DDR I 1975, S. 748); bis zum 31.12.1975: § 15 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik v. 20.12.1965 (GBl. DDR I 1966, S. 19). 3 Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 1) i.d.F. des Einfuhrungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch der DDR vom 19.6. 1975 (GBl. I S. 517). 793;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 793 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 793) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 793 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 793)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Breshnew, Rede auf der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien Dokumente der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien, Seite Dietz Verlag Berlin. Die Aufgaben des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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