Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 767

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 767 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 767); Die Garantie des Rechts auf Freizeit und Erholung Art. 34 Arbeitszeit 42 Stunden 3 Für alle übrigen unselbständig Tätigen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 43 % Stunden4. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 42 Stunden 5. Die schrittweise Verkürzung der Arbeitszeit nahm folgende Entwicklung: Bis zum 9 1. 3. 1957 betrug die wöchentliche Arbeitszeit allgemein 48 Stunden. Durch das Gesetz über die Verkürzung der Arbeitszeit vom 18. 1. 1957 6 wurde in der sozialistischen und ihr gleichgestellten Industrie sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die wöchentliche Arbeitszeit schrittweise auf 45 Stunden verkürzt. Diese Regelung wurde in § 1 der Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub vom 29- 6.1961 3 beibehalten. Durch die Verordnung über die 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche und die Verkürzung der Arbeitszeit vom 22. 12. 1965 7 wurde die Arbeitszeit der Werktätigen, deren wöchentliche Arbeitszeit bis dahin noch 48 Stunden betrug, ebenfalls auf wöchentlich 45 Stunden und die Arbeitszeit der Werktätigen, die ständig im Dreischichtsystem oder durchgehenden Schichtsystem arbeiteten, auf wöchentlich 44 Stunden verkürzt. Während nach § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 29. 6. 1961 die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 6 Tage zu verteilen war, wurde nunmehr die 5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche einge-fiihrt. Für die unselbständig Tätigen ordnet § 168 Abs. 1 AGB an, daß Sonn- und Feiertage 10 Tage der Arbeitsruhe sind. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind aber zulässig, sofern es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben verlangen. Bis zum 27. 8. 1967 waren als kirchliche Feiertage Tage der Arbeitsruhe: Neujahr, Karfreitag, der 1. und der 2. Ostertag, Himmelfahrt, der 1. und der 2. Pflngsttag, der Bußtag, der 1. und der 2. Weihnachtstag und in Gegenden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung der Reformationstag, in Gegenden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Fronleichnam. Für Juden war auch der Tag des jüdischen Neujahrfestes oder an dessen Stelle das Versöhnungsfest Feiertag8. Zu staatlichen Feiertagen waren außerdem der 1. Mai, der 8. Mai (Tag der Befreiung) und der 7. Oktober (Tag der Republik) erklärt worden 9. Seit dem 28. 8. 1967 ist die Zahl der gesetzlichen Feiertage vermindert worden10. Seitdem sind gesetzliche Feiertage nur noch: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 7. Oktober, 25. und 26. Dezember (§ 168 Abs. 2 AGB). 3 Verordnung über die weitere schrittweise Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche vom 29- 7. 1976 (GBl. I S. 385). 4 Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen v. 3.5.1967 (GBl. DDR II 1967, S. 237). 5 Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub v. 29.6.1961 (GBl. DDR II 1961, S. 263). 6 GBl. DDR I 1957, S. 73, Ber. S. 120. 7 GBl. DDR II 1965, S. 897. 8 §§ 5 und 6 Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten v. 20.5.1952 (GBl. DDR 1952, S. 377). 9 Gesetz über die Einführung der Feiertage Tag der Befreiung und Tag der Republik v. 21.4.1950 (GBl. DDR 1950, S. 355). 10 § 7 Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen v. 3.5.1967 (GBl. DDR II 1967, S. 237); § 3 Gesetz zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen v. 26.5.1967 (GBl. DDR I 1967, S. 89). 767;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

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