Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 67

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 67 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 67); Bis zur sozialistischen Umwälzung Präambel Auf dem Gebiete der Landwirtschaft wurde ab 1952 der Zusammenschluß der bäuerlichen Betriebe zu landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gefordert. Im Jahre 1961 wurde er erzwungen. Das bäuerliche Eigentum wurde zum genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Eigentum, einer Form des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln. 5. Die Verfassung von 1949 wurde in der Zeit ihrer formellen Geltung in ihrem Text 46 nur dreimal geändert und ergänzt. Durch Gesetz vom 6. 10. 1955 44 wurden in die Verfassung die Bestimmungen über die Dienstpflicht zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen aufgenommen. Das Gesetz vom 8. 12. 1958 45 schaffte die Länderkammer ab. Durch das Gesetz vom 12. 9. I96046 wurde als neues Staatsorgan, das anstelle des Präsidenten der Republik trat, der Staatsrat geschaffen. Vorsitzender des Staatsrates wurde Walter Ulbricht, also der Erste Sekretär des ZK der SED, der damit das höchste Parteiamt und das höchste Staatsamt in seiner Hand vereinte (s. Rz. 10 zu Art. 69). Seine Machtfülle wurde dadurch komplettiert, daß er auch Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates war (s. Rz. 14 zu Art. 73). 6. Materielle Rechtsverfassung. Mit dem Fortschreiten der Umwälzung erging außer- 47 dem eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die anders als die Verfassung von 1949 die faktischen Machtverhältnisse reflektierten. Neben dem formellen Verfassungsrecht entstand so eine materielle Rechtsverfassung, in der die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates (s. Rz. 25, 26 zu Art. 1) mehr und mehr normiert wurden. Dazu gehörte in erster Linie die Suprematie der SED (s. Rz. 28-50 zu Art. 1). Das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln (s. Erl. zu Art. 10) wurde aus einer Eigentumsart unter anderem zum Strukturelement. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus (s. Rz. 7-14 zu Art. 2) wurde unter Beseitigung der Länder und der kommunalen Selbstverwaltung eingeführt. Die Gewalteneinheit (s. Rz. 21-32 zu Art. 5) wurde strikt verwirklicht. Nur die Normierung der sozialistischen Grundrechte (s. Erl. zu Art. 19) blieb zurück. Unter dem Aspekt des formellen Verfassungsrechts handelt es sich bei dieser Entwicklung um den Übergang von einer Verfassungsstruktur zu einer anderen. Gesetzliche Bestimmungen, die diesen Wandel bewirkten, waren: (1) Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. 7.1952 47, (2) Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 4S, (3) Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen vom 17. 1. 1957 49 und Gesetz zur Änderung dieses Gesetzes vom 20. 9- 196150, (4) Gesetz über die Bildung des Nationalen Verteidigungsrates vom 10. 12. I96051, 44 Gesetz zur Ergänzung der Verfassung vom 26. 9. 1955 (GBl. I S. 653). 45 Gesetz über die Auflösung der Länderkammer vom 8. 12. 1958 (GBl. I S. 867). 46 Gesetz über die Bildung des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 9. 1960 (GBl. I S. 505). 47 GBl. 1952, S. 613. 48 GBl. DDR I 1957, S. 65 (Ber. S. 120). 49 GBl. DDR I 1957, S. 72 (Ber. S. 120). 50 GBl. DDR I 1961, S. 178. 51 GBl. DDR I 1960, S. 98. 67;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 67 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 67) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 67 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 67)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

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