Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 648

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 648 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 648); Art. 23 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger Die Wehrkreiskommandos haben die Diensttauglichen und die nicht vom Wehrdienst befreiten oder zurückgestellten Wehrpflichtigen einzuberufen (§ 20 a.a.O.). 6. Dauer des Grundwehrdienstes. 14 a) Die Dauer des Grundwehrdienstes beträgt 18 Monate (§21 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz). 15 b) Der Reservistenwehrdienst wird zur Erhöhung der Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft der NVA durchgeführt. Die Reservisten können zur Ausbildung oder zu Übungen im Rahmen des Reservistenwehrdienstes einberufen werden (§ 27 Abs. 1 a.a.O.). Wehrpflichtige, die noch keinen Grundwehrdienst in der NVA geleistet haben, können zum Zwecke der Vermittlung militärischer Grundkenntnisse für die Dauer bis zu drei Monaten oder zur Ausbildung als Offizier für die Dauer bis zu sechs Monaten einberufen werden. Die Übungen dienen der Qualifizierung der Reservisten. Die Dauer der Übungen beträgt für Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der Reserve I (Reservisten bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, als Offizier ab Dienstgrad Major bis zum vollendeten 60. Lebensjahr) höchstens drei Monate im Jahr und für die der Reserve II (Reservisten vom 36. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr und als Offizier bis zum Dienstgrad Hauptmann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr) höchstens zwei Monate im Jahr. Die Gesamtdauer der Heranziehung zu Übungen darf bei Soldaten und Unteroffizieren einundzwanzig und bei Offizieren vierundzwanzig Monate nicht überschreiten (§§ 28, 29 a.a.O.). Außer zur Ausbildung und zu Übungen können Reservisten auf Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates zur Überprüfung ihrer Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft kurzfristig einberufen werden (§ 30 a.a.O.). Für den Wehrdienst der Reservisten gilt die Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates vom 30. 7. 1969 9 - Reservistenordnung. Nach deren § 3 Abs. 2 kann der Reservistenwehrdienst auch in den Organen des Wehrersatzdienstes (s. Rz. 25 zu Art. 23) geleistet werden. 16 c) Der Minister für Nationale Verteidigung bestimmt jeweils den Jahrgang und den Zeitpunkt der Einberufung von Wehrpflichtigen zum aktiven Wehrdienst oder zum Wehrersatzdienst sowie den Zeitpunkt und den Personenkreis der Einberufung zum Reservistenwehrdienst und die Dauer des Reservistenwehrdienstes (§ 12 Musterungsordnung). 7. Freiwilliger Dienst. 17 a) Das Recht, den Dienst in der NVA freiwillig abzuleisten, bleibt von der Wehrpflicht unberührt (§ 1 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz). Außer den Wehrpflichtigen, die den Grundwehrdienst ableisten, hat die NVA Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten (aktive Wehrdienstverhältnisse). Zu ihr gehören ferner die jeweils einberufenen Reservisten. Nach § 6 Dienstlaufbahnordnung10 unterscheiden sich die Angehörigen der NVA ferner 9 Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Wehrdienst der Reservisten (Reservistenordnung) v. 30.7.1969 (GBl. DDR I 1969, S. 45), die die AO v. 24.1.1962 (GBl. DDR I 1962, S. 21) und die Durchführungsbestimmungen dazu v. 19.4.1963 (GBl. DDR II 1963, S. 249) und v. 30.9.1964 (GBl. DDR II 1964, S. 805) ablöste; Erste und Zweite Durchführungsbestimmung dazu v. 30.7.1969 (GBl. DDR II 1969, S. 479 und 480). 10 Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee (Dienstlaufbahnordnung - NVA) vom 10. 12. 1973 (GBl. I S. 556), die auch für Grenztruppen gilt: Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den aktiven Wehrdienst in den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik vom 10. 12. 1973 (GBl. I S. 561) 648;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 648 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 648) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 648 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 648)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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