Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 615

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 615 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 615); Die Grundrechtssystematik Art. 21 nur vom Staate verliehene Betätigungsvollmachten sind (s. Rz. 13 zu Art. 19), erscheint diese Bescheidung sinnvoll. Denn bei der Erteilung von Betätigungsvollmachten an die Bürger wird der Staat eher pragmatisch als systematisch verfahren. Im Bereich der politischen Rechte behält auch nach dieser Auffassung das Recht auf Mitgestaltung indessen insofern seinen Charakter, als es sich in anderen politischen Grundrechten entfaltet. Auch kann das Recht auf Arbeit nach wie vor als Grundlage anderer sozialer Grundrechte betrachtet werden (s. Rz. 8 zu Art. 24). 2. Grundrechtssystematik und Verfassungsaufbau. a) Wenn sich nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 das Recht auf Mitgestaltung auf das politi- 9 sehe, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates bezieht und umfassend sein soll, so schließt sich die Verfassung der Auffassung von einem den anderen Grundrechten übergeordneten, diese durchdringenden Recht, also von einem Mutterrecht der sozialistischen Grundrechte an. Die Verfassung bemüht sich, in ihrem Aufbau der konzipierten Grundrechtssystematik gerecht zu werden. Indessen gelingt das nicht vollkommen. Die Verfassung kann in ihrem Aufbau nicht mehr leisten, als die Systematik hergibt. Denn aus dem Grundrecht auf Mitgestaltung können nicht alle Grundrechte, die die Verfassung verkündet, hergeleitet werden, so nicht das Recht auf Gewissens- und Glaubensfreiheit (s. Rz. 15-19 zu Art. 20), das Asylrecht (s. Rz. 36 ff. zu Art. 23) und die sozialen Grundrechte, soweit sie auf Leistungen von Gesellschaft und Staat an die Bürger gerichtet sind (s. Rz. 35 zu Art. 19). Aber der Aufbau der Verfassung durchbricht zuweilen die Systematik auch ohne Notwendigkeit. b) So ergibt sich folgendes Bild: Auf das Mutterrecht auf Mitgestaltung in Art. 21 10 folgt in Art. 22 das Wahlrecht als eines der Rechte auf Politik im Sinne Hermann Klen-ners. Diesem schließt sich das Recht auf Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes mit seinen Errungenschaften in Art. 23 Abs. 1 an. Wenn dieses Recht noch als Emanation des Rechts auf Politik im Sinne Hermann Klenners angesehen werden kann, so trifft das nur noch in sehr weitem Sinne auf das Verbot für die Bürger, an kriegerischen Handlungen und ihrer Vorbereitung teilzunehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen (Art. 23 Abs. 2), und auf die Asylgewährung (Art. 23 Abs. 3) überhaupt nicht zu. Deren Einordnung in Art. 23 wird aus anderen Gründen verständlich (s. Rz. 33 und 38 zu Art. 23). Im Entwurf der Verfassung folgten sodann die Rechte auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit und auf Vereinigungsfreiheit, auf persönliche Freiheit und Unantastbarkeit der Persönlichkeit, auf Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR und auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR bei Aufenthalt im Ausland, die mehr oder weniger als Emanation des Rechts auf Politik angesehen werden können. Im Text der Verfassung wurde diese Systematik im Aufbau durchbrochen. Das Grundrecht auf Arbeit (Art. 24) und das Grundrecht auf Bildung (Art. 25 und 26) wurden vor die genannten Rechte (Art. 27-33) gestellt. Eine Begründung dafür ist nicht erkennbar. Offenbar sollte die Bedeutung der Rechte auf Arbeit und auf Bildung hervorgehoben werden. Es wurde dafür in Kauf genommen, daß die politischen Rechte voneinander getrennt wurden. Aus der Umstellung kann auch abgelesen werden, welchen Stellenwert die in Art. 27-33 verankerten Grundrechte, die in der herkömmlichen Konzeption die Freiheitsrechte sind, gegenüber 615;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 615 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 615) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 615 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 615)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X