Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 587

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 587 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 587); Die Staatsbürgerschaft der DDR Art. 19 Oeser, Völkerrechtliche Grundfragen der Entstehung und Regelung der Staatsbürgerschaft der DDR .). 3. Der Inhalt der Staatsbürgerschaft. a) Der zweite Satz der Präambel des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR bringt den 84 angeblich qualifizierten Inhalt der Staatsbürgerschaft zum Ausdruck. Es wird erklärt, daß diese die Zugehörigkeit ihrer Bürger zum ersten friedliebenden, demokratischen und sozialistischen deutschen Staate sei, in dem die Arbeiterklasse die politische Macht im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten ausübe. b) § 2 Abs. 1 charakterisiert die besondere Qualität der Staatsbürgerschaft der DDR. 85 Danach garantiert diese den Bürgern die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Rechte-nach Erlaß der Verfassung von 1968 also die Rechte aus dieser - und fordert von ihnen die Erfüllung der verfassungsmäßigen Pflichten. Damit wird auch der Grund erkennbar, aus dem die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Staatsbürgerschaftsrecht, wenn auch nur in der Form einer Verweisung auf die einfache Gesetzgebung, in den Art. 19 aufgenommen wurden, der die wesentlichen Züge der Grundrechtskonzeption der Verfassung enthält - im Unterschied zur Verfassung von 1949, die den Satz über die eine deutsche Staatsangehörigkeit in Art. 1 enthielt, der den Abschnitt über die Grundlagen der Staatsgewalt einleitete. Bedeutungsvoll ist, daß auch die Staatsbürger der DDR in Pflicht genommen werden, die ihren Wohnsitz außerhalb der DDR haben, darunter vor allem diejenigen, welche in die Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) seit dem 1. 1. 1972 geflüchtet sind, sowie deren Abkömmlinge (§ 6, s. Rz. 81 zu Art. 19). Dazu führte Gerhard Riege (Die staatsrechtliche Stellung des Bürgers in der DDR) im Anschluß an den Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1964 88 aus, die Möglichkeiten des republikflüchtigen Bürgers, aktiv am sozialistischen Aufbau mitzuwirken, seien naturgemäß eingeschränkt. Die Treuepflicht, die der Bürger zu seinem Staate habe, gewinne jedoch gerade dann besonderes Gewicht, wenn er nicht in seinem Heimatstaate lebe. Um wieviel bedeutender sei sie, wenn er sich in einem Staate aufhalte, dessen erklärtes Ziel es sei, die DDR zu beseitigen. Man möge einwenden, daß sich unter denen, die die DDR verlassen hätten, nicht wenige befänden, die gegenüber der DDR keine Pflichten erfüllen wollten. Das ändere jedoch nichts daran, daß auch diese ungeratenen oder irrenden Kinder ihrem Elternhaus gegenüber verpflichtet seien, selbst wenn sie es nicht wissen oder wahrhaben sollten. Er verlangte von den Flüchtlingen, daß sie für Entspannung, für die Erhaltung des Friedens, gegen Revanchepolitik und Militarismus einträten, ferner für die gegenseitige Anerkennung der beiden deutschen Staaten, für die Entwicklung der Demokratie und für soziale Sicherheit, gegen die Diktatur der Monopole sowie für antifaschistisch-demokratische Veränderungen in der Bundesrepublik. Gerhard Riege bezeichnete diese Pflichten ausdrücklich als Rechtspflichten, die durch staatliche Mittel erzwungen werden könnten. Nach § 2 Abs. 2 gewährt die DDR - gleichsam als Gegenstück zur Inpflichtnahme -ihren Bürgern Schutz und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb 88 Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufnahme von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik, die ihren Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik haben, vom 21. 8. 1964 (GBl. I S. 128). 587;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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