Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 576

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 576 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 576); Art. 19 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger Rechtssicherheit in diesem Verständnis ist also nicht die Erfüllung einer notwendigen Funktion in der Erfassung und Verwirklichung der Rechtsidee. Sie wird in der DDR vielmehr nur gewährt entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung. Klar und eindeutig ist das sozialistische Recht in seinem Telos. Was dieses aber in einer bestimmten Entwicklungsphase verlangt, ist in der Regel in den Präambeln der Gesetze -so auch in der Präambel der Verfassung - angegeben. Was die Entwicklung konkret in einem bestimmten Moment fordert, wird jeweils offengelassen und richtet sich nach den Beschlüssen der Parteiführung, die Richtschnur für die Interpretation sind. Einigermaßen zweifelsfrei ist der Inhalt des Rechts nur, solange die Parteibeschlüsse gelten. Weil diese jederzeit geändert werden können, ist der Inhalt des Rechts wandelbar. Es fehlt ihm weitgehend Bestimmtheit und Berechenbarkeit. Die Organisation der Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der Gewalteneinheit garantiert die Durchsetzung und einheitliche Anwendung des Rechts, aber auch die Anpassung an neue Interpretationen. Verläßlichkeit im Ablauf der Zeit ist also nicht gegeben. Die in der Phase der Konsolidierung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung mit dem Ausbau des sozialistischen Rechtssystems geforderte Bindung an die Rechtsnormen setzt zwar der Interpretation nunmehr gewisse Schranken, vor allem dort, wo der Wortlaut einer Norm eindeutig ist, und verweist Anpassungen auf den Weg der Gesetzgebung. Damit ist in einem gewissen Grad das erreicht, was mit Stabilität des Rechts zu bezeichnen ist. Diese Stabilität ist aber nur relativ, weil wegen der jederzeit gegebenen Möglichkeit einer Neuinterpretation dem Recht die Dynamik erhalten bleibt. So wird die Rechtssicherheit im Verständnis der Verfassung gewährt durch die einheitliche Anwendung des Rechts, seine Durchsetzbarkeit und durch eine gewisse Stabilität. Da dem Recht aber die Verläßlichkeit im Ablauf der Zeit, also die Berechenbarkeit fehlt, ist Rechtssicherheit im Verständnis der Verfassung nicht mit dem Begriff der Rechtssicherheit gleichzusetzen, wie er von der herkömmlichen Rechtslehre verwendet wird. Ernst-Wolfgang Böckenförde (Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat, S. 42) weist zutreffend darauf hin, daß die Bedeutung, die gesetzlichen Fixierungen zur Zeit zuteil wird, nicht auf einer Beständigkeit des Rechts beruht, sondern ebenfalls Ausdruck seiner politischen Funktion ist. Trotzdem bedeutet die Gewährung der Rechtssicherheit in dem Verständnis der Verfassung für die Rechtsunterworfenen einen höheren Grad an Sicherheit, als er in der Zeit gegeben war, in der die Forderung nach Rechtssicherheit als Ausdruck eines rückschrittlichbürgerlichen Rechtsdenkens ausgegeben wurde, damit der Entwicklung nach den Erkenntnissen der marxistisch-leninistischen Partei keine Hindernisse in den Weg gelegt werden konnten. 64 b) Ein Zeichen der erhöhten Stabilität des Rechts ist Art. 106, wonach die Verfassung nur durch die Volkskammer durch Gesetz geändert werden kann, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt. Die Weiterentwicklung der Verfassung außerhalb der Verfassungsurkunde, wie sie unter der Geltung der Verfassung von 1949 üblich war, ist damit untersagt. Da aber Art. 71 Neuinterpretationen durch Staatsrat und Volkskammer ermöglicht, ist auch die Stabilität der Verfassung nur relativ (s. Erl. zu Art. 106). 65 6. Rechtserziehung, Rechtsarbeit, Rechtsbewußtsein. Die erhöhte Rolle des Rechts drückt sich darin aus, daß Anstrengungen unternommen werden, auf der einen Seite die 576 576;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 576 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 576) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 576 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 576)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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