Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 549

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 549 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 549); Die sozialistische Grundrechtskonzeption Art. 19 d) Zunächst ist zu beachten, daß die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtslehre 24 der Frage der Garantie der Grundrechte so große Bedeutung beimißt, daß dieser Wesenszug sogar an die Spitze des Grundrechtsteils der Verfassung gestellt ist (s. Rz. 5 zu Art. 19). Hermann Klenner (Zu unbewältigten Grundrechtsproblemen, Demokratie und Grundrechte, S. 119) wies auf diese Frage hin. Sie ist näher zu untersuchen. Eberhard Poppe unterteilt die Garantien in politische, ideologische, ökonomische, juristische und andere (Der Verfassungsentwurf , S. 534). Er spricht von einem System der Grundrechtsgarantien. Die politische Garantie sieht er in der vom Volk geschaffenen Gesellschafts- und Staatsordnung, in der Herrschaft der Arbeiter und Bauern unter Führung der Partei der Arbeiterklasse. Die ideologische Garantie besteht ihm zufolge in der wissenschaftlichen Weltanschauung des Marxismus-Leninismus und dem sozialistischen Staatsbewußtsein, die ökonomische Garantie im sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der neuen Form der Planung und Leitung, innerhalb derer die Werktätigen das Recht hätten, Einfluß auf die prinzipielle Gestaltung der Wirtschaft zu nehmen (Die Rolle der Arbeiterklasse ., S. 15). Hier wird nichts anderes genannt, als was die Qualität der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung ausmacht (s. Rz. 6 zu Art. 19). Es handelt sich hier um generelle Garantien. Wenn nach Art. 86 die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung als die grundlegenden Garantien für die Einhaltung und die Verwirklichung der Verfassung im Geiste der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit bezeichnet werden, so wird mit diesem Satz, der den Abschnitt über die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege einleitet, dieser Gedanke nochmals aufgenommen. Er schließt die Einhaltung und Verwirklichung der in der Verfassung verankerten Grundrechte ein (s. Erl. zu Art. 86). Diese Garantien könnne aber nichts anderes bewirken, als daß sie die Voraussetzungen für die Ausübung der Grundrechte schaffen. Das ist nicht ohne Belang. Es kann davon ausgegangen werden, daß die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung für die sozialistischen Grundrechte in ihrer durch die Zielsetzung beschränkten Substanz freilich auch nur in dieser - solches leistet. Diese Garantien besagen aber noch nichts darüber, was geschehen soll, falls die sozialistischen Grundrechte doch verletzt werden. Daß ein solcher Fall möglich ist, wird nunmehr, wie gezeigt (s. Rz. 22 zu Art. 19), zugegeben. e) Deshalb sind die besonders in der Verfassung geregelten juristischen Garantien ei- 25 ner sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Diese scheinen am ehesten geeignet, die Frage zu lösen, welchen Schutz der einzelne vor Verletzung seiner Grundrechte hat. Eberhard Poppe (Die Rolle der Arbeiterklasse , S. 15) weist hierbei auf die Regelungen des Art. 19 Abs. 1 und 2 hin. Bedeutung könnte vor allem der Verfassungsauftrag zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtssicherheit in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 haben. Jedoch handelt es sich hier, ebenso wie bei der behaupteten Qualität des sozialistischen Staates, um eine generelle Garantie (s. Rz. 46 zu Art. 19). Mit ihr wird für die anstehende Frage nichts gewonnen. Eberhard Poppe argumentiert deshalb folgerichtig weiter. Er meint, neben den generellen Garantien seien alle Grundrechte mit speziellen, in der Verfassung näher bezeichneten Garantien ausgestattet. Bei einer Beeinträchtigung seiner Rechte könne jeder Bürger staatlichen oder gesellschaftlichen Rechtsschutz beanspruchen und könne die zuständigen staatlichen Organe verpflichtend ersuchen, ihm bei der Wie- 549 549;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 549 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 549) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 549 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 549)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung unverzüglich dem Leiter des Haftkrankenhauses Staatssicherheit Berlin zu melden, der die weiteren Maßnahmen festlegt. Einweisung von Inhaftierten in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens bedürfen der Genehmigung des Leiters der entsprechenden Diensteinheit, Der Objektkommandant ist davon in Kenntnis zu setzen. Der Besitzer des Fahrzeuges hat sich vor dem Befahren des Dienstobjektes in der Objektkommandantur zu melden. Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen Personen, aller Beschuldigt beabsichtigten, einen Grenzdurchbruch nach der Jugoslawie zu vollziehen. Von den Tätern, die über andere sozialistische Staaten in die gelangen wollten, konnten noch auf dem Gebiet der festgenommen werden; versucht, zu Fuß die Grenzsicherungsanlagen nach der nach Westberlin zu überwinden.

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