Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 511

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 511 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 511); Die kulturpolitischen Grundsätze Art. 18 ben deren Verwirklichung zu sichern. Ausdrücklich wird ihnen aufgegeben, bei der Gestaltung des Kulturlebens die Kunst der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder sowie die fortschrittliche Kultur anderer Völker einzubeziehen. Sie sollen die Teilnahme der Bürger an dem Kulturleben, dem kulturellen und künstlerischen Volksschaffen fördern. Sie sind in Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und den Räten der Kreise für die Erhaltung und den Ausbau des Netzes kultureller Einrichtungen und des Denkmalbestandes verantwortlich (§ 31 a.a.O.). Die Volksvertretung (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung) und der Rat des 15 Kreises haben gemeinsam mit den Volksvertetungen (Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen) und den Räten in den Städten und Gemeinden und den gesellschaftlichen Organisationen ein vielseitiges geistig-kulturelles Leben zu fördern. Auch sie sollen die Teilnahme der Bürger am geistig-kulturellen Leben und am kulturellen und künstlerischen Volksschaffen unterstützen und die Herstellung von Kontakten mit Künstlern, Schriftstellern und Kulturschaffenden pflegen. Sie haben Einfluß auf die Entwicklung der Arbeitskultur und die ästhetische Gestaltung der Umwelt zu nehmen (§ 45 a.a.O.). Die Volksvertretungen (Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretun- 16 gen) und die Räte der Städte und Gemeinden haben ein vielfältiges Kulturleben in ihren Territorien zu organisieren und die Arbeitskultur in den Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen sowie die Gestaltung kultureller Höhepunkte, Festtage und Feiern und die Entwicklung des kulturellen und künstlerischen Volksschaffens zu fördern. Ferner haben sie die Tätigkeit der Klubs der Werktätigen, die Jugend- und Dorfklubs zu unterstützen und das Zusammenwirken der Einrichtungen der Kultur, des Sports, der Volksbildung und des Handels zu fördern (§ 65 a.a.O.). Den örtlichen Räten aller Stufen unterstehen Kultureinrichtungen. Der Rat des 17 Kreises koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Kultureinrichtungen im Kreise mit dem Ziel hoher kulturpolitischer Wirksamkeit. Dazu hat er mit den Räten der Städte und Gemeinden, den Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Er hat die Räte der Städte und Gemeinden bei der Kontrolle der zweckmäßigen Nutzung der materiellen und finanziellen Mittel der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen für kulturelle Zwecke zu unterstützen und Einfluß auf deren rationellen Einsatz zu nehmen. Die Räte der Städte und Gemeinden koordinieren die Tätigkeit aller Kultureinrichtungen ihres Territoriums. Sie kontrollieren die zweckmäßige Nutzung der materiellen und finanziellen Mittel der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen für kulturelle Zwecke und haben Einfluß auf deren rationellen Einsatz zu nehmen. Fachorgane der Räte der Bezirke und Kreise für die Durchsetzung der einheitlichen 18 Kulturpolitik sind die Abteilungen für Kultur in den genannten örtlichen Organen. Sie wurden bei Gründung des Ministeriums für Kultur aus den bei den Räten der Bezirke bestehenden Abteilungen für Kunst und kulturelle Massenarbeit und aus den entsprechenden Referaten bei den Räten der Kreise gebildetls. Zu den den Räten der Bezirke und den Räten der Kreise unterstehenden kulturellen 19 Einrichtungen gehören die Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie die Kreiskabinette * 511 511 15 § 3 a.a.O. wie Fußnote 10.;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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