Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 434

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 434 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 434); Art. 15 Ökonomische Grundlagen Grund und Boden in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zu erfolgen, die ihren Ausdruck in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen fänden. Es sollte gewährleistet werden, daß die Ausübung des Eigentumsrechts am Grund und Boden der sozialistischen Entwicklung nicht zuwiderlaufe und die sich aus dem Eigentum der Gesellschaft gegenüber ergebenden Verpflichtungen erfüllt würden. Deshalb sollte die Nutzung von Grund und Boden in der DDR so erfolgen, daß die ökonomischen Grundlagen der Arbeiter-und-Bauern-Macht allseitig gestärkt, die staatliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet und die Interessen der Bürger in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen gewahrt werden. Die Verfügungsgewalt über den Grund und Boden war seitdem weitgehend eingeschränkt. Das ZGB bestätigte diese Rechtslage und bezog sie in die Regelung der Zivilrechtsverhältnisse ein. § 285 ZGB legt den Grundsatz fest, daß zur Sicherung der staatlichen Ordnung auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs und zum Schutze der Rechte der Bürger Verfügungen über das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden einschließlich deren Belastung sowie die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung der staatlichen Genehmigung bedürfen, soweit das in Rechtsvorschriften über den Grundstücksverkehr vorgesehen ist. § 297 ZGB bestimmt ergänzend, daß Verträge über den Übergang des Eigentums an Grundstücken nicht nur der Beurkundung, sondern auch der staatlichen Genehmigung bedürfen. Als einschlägige Rechtsvorschrift gilt seit dem 1. 3. 1978 die Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken - Grundstücksverkehrsverordnung - vom 15. 12. 197712. Sie verändert die bis dahin geltenden Regelungen nur unwesentlich. 13 Zur Verwirklichung der Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs sind genehmigungspflichtig : - die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Vertrag; - der Verzicht auf das Eigentum an einem Grundstück; - der Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksrechts durch eine juristische Person im Wege der Erbfolge; - der Erwerb eines Grundstücks im Wege des gerichtlichen Verkaufs (der gerichtliche Verkauf ist an die Stelle der Zwangsversteigerung getreten - auch die Abgabe von Kaufangeboten jedes Interessenten ist genehmigungspflichtig); - die Begründung des Vorkaufsrechts an einem Grundstück; - die Begründung eines Wege- oder Überfahrtrechts, soweit die Eintragung in das Grundbuch mit dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks vereinbart ist; - die Begründung eines anderen Mitbenutzungsrechts an einem Grundstück, soweit die Eintragung in das Grundbuch durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist; - die Begründung und die Abtretung einer Hypothek, soweit sie nicht zugunsten von Kreditinstituten, volkseigenen Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen erfolgen; - die Übertragung eines Erbteils, soweit ein Grundstück oder Grundstücksrecht zu dem Nachlaß gehört; - die Teilung des Nachlasses durch Entscheidung des Staatlichen Notariats, soweit ein Grundstück oder Grundstücksrecht zu dem Nachlaß gehört; - der Abschluß und die Änderung eines Vertrages über die Nutzung eines landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks, soweit nicht der Rat des Kreises Vertragspartner ist; 12 GBl. DDR I 1978, S. 73; Durchführungsbestimmung zur Grundstücksverkehrsverordnung v. 19.1.1978 (GBl. DDR I 1978, S. 77) und Anordnung zur Grundstücksverkehrsverordnung v. 23.1.1978 (GBl. DDR I 1978, S. 79). 434;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 434 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 434) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 434 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 434)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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