Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 41

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 41 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 41); Der Inhalt der Präambel Präambel det. Es war seitdem vom umfassenden Aufbau des Sozialismus als nächstem strategischem Ziel die Rede (Otto Reinhold, Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im Lichte des Programmentwurfs). Seit dem VIII. Parteitag der SED (15.6.-19.6.1971) wird dann von der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gesprochen. Dazu heißt es im Parteiprogramm der SED von 1976: Der VIII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gab eine allseitige Begründung der Aufgaben, die bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gelöst werden müssen. Ausgehend von den geschichtlichen Errungenschaften, die die Arbeiterklasse und alle anderen Werktätigen unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erkämpft haben, und entsprechend den neuen gesellschaftlichen Anforderungen, stellt sich die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands für die kommende Periode das Ziel, in der Deutschen Demokratischen Republik weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen. Das Parteiprogramm der SED von 1976 enthält als seinen Hauptteil die Leitsätze für alle gesellschaftlichen Bereiche zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Der Generaltenor lautet10: Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist ein historischer Prozeß tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Der Hinweis auf den programmierten gesellschaftlichen Wandel in der Präambel unterstellt die Verfassung diesem. So schreibt Karl-Heinz Schöneburg (Verfassung und Dialektik in der Gesellschaftsentwicklung, S. 11): Marxistisch-leninistische Verfassungstheorie sieht die Verfassung immer in ihrer Beziehung zur gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit und zu deren Gesetzmäßigkeiten, und es bedarf keiner besonderen Betonung, daß im Sinne der Grundfrage der Philosophie den letztlich materiell bestimmten objektiven Gesetzen der Gesellschaftsentwicklung das Primat gegenüber der Verfassung als eines vom Staat gesetzten Normensystems zukommt. Er fügt freilich hinzu: Dieses materialistisch-dialektische Grundprinzip kann aber keinesfalls dahin mißverstanden werden, als habe daher die sozialistische Verfassung eine politisch untergeordnete Bedeutung. (Wegen der daraus resultierenden Schwierigkeiten für den Bestandsschutz der formellen Rechtsverfassung s. Erl. zu Art. 106.) Die Verfassungsrevision von 1974 wurde mit dem seit 1968 eingetretenen gesellschaftlichen Wandel begründet (s. Rz. 63-65 zur Präambel). 5. Der zweite Satz der Präambel weist auf die Zukunft, wie sie das Parteiprogramm 11 der SED von 1976 nunmehr sieht und damit zu bestimmen versucht. Während die ursprüngliche Fassung der Präambel als Gesellschaftsformation nur den Sozialismus nennt, wird nunmehr erstmals in einem verfassungsrechtlichen Dokument auch der Kommunismus als Weg, eigenartigerweise nicht als Ziel angegeben. Wenn im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung der Präambel die soziale Gerechtigkeit nicht mehr apostrophiert wird, so ist dem nur redaktionelle Bedeutung zuzumessen. 41 10 A.a.O., wie Fußnote 9, S. 25.;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 41 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 41) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 41 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 41)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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