Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 277

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 277 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 277); Der Schutz nach innen Art. 7 Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann. Bei der Anwendung von Schußwaffen ist das Leben nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten soll Hilfe geleistet werden, wenn die Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme es zuläßt. Unzulässig ist die Anwendung gegen Personen im Kindesalter. Dasselbe gilt, wenn unbeteiligte Personen gefährdet werden können. Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden (§ 17 Abs. 3 bis 5). Für die Anwendung von Schußwaffen durch die DVP gelten strengere Bestimmungen als für den Schußwaffengebrauch durch die Grenztruppen der NVA (s. Rz. 11 zu Art. 7). Trotzdem sind die Bestimmungen für die DVP weniger streng als die entsprechenden in der Bundesrepublik, besonders was die Anwendung von Schußwaffen bei Vergehen anbetrifft82. Die Anwendung bei Staatsverbrechen ist eine Folge des strengen politischen Strafrechts der DDR. Das Gesetz regelt ferner die Entschädigungspflicht der DVP für Personen, die bei der 69 Unterstützung der DVP einen Schaden erleiden. Ein Schadensersatz ist für eine Person ausgeschlossen, die zur Mithilfe bei der Beseitigung der von ihr verursachten Störungen hinzugezogen wurde (§ 18). Als Rechtsmittel ist nur die Beschwerde zugelassen, die innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nachdem der Beschwerdegrund bekannt wurde, bei der Dienststelle der DVP mündlich oder schriftlich einzulegen ist, die die Maßnahme getroffen hat. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Jedoch können Ausnahmen zugelassen werden. Gibt der Leiter der Dienststelle der Beschwerde nicht statt, entscheidet der Leiter der übergeordneten Dienststelle innerhalb einer Frist von 2 Wochen endgültig. Der Ministerrat kann anderen Organen die Ausübung der in diesem Gesetz geregelten 70 Befugnisse übertragen. Unmittelbar durch das Gesetz werden die Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit (s. Rz. 74-76 zu Art. 7) ermächtigt, die im Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Das Entsprechende gilt für die Angehörigen der NVA, für die der Minister für Nationale Verteidigung nähere Festlegungen trifft (s. Rz. 11 zu Art. 7 für den Schußwaffengebrauch an der Grenze). g) Die DVP ist Untersuchungsorgan im Sinne von §88 StPO83. Sie ist auch auf 71 Grund dieses Gesetzes zur Ermittlung in Strafsachen ermächtigt. h) Die DVP ist zur Durchführung von Ordnungsstrafverfahren nach dem Gesetz 72 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (OWG)84 beim Vorliegen von Tatbeständen, die in der Verordnung über Ordnungswidrigkeiten 85 bezeichnet sind, ermächtigt. i) Die DVP ist zu Kontrollmaßnahmen gegenüber Personen verpflichtet, die wegen 73 eines Verbrechens und Vergehens verurteilt sind, wenn das Gericht zur Verhütung erneuter Straffälligkeit die Polizeiaufsicht angeordnet hat (§ 48 StGB86). 82 Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vom 10. 3. 1961 (BGBl. I S. 165). 83 Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - vom 12. 1. 1968 (GBl. I S. 49) i.d.F. vom 19. 12. 1974 (GBl. 1975 1, S. 62), vom 7. 4. 1977 (GBl. I S. 100) und vom 28. 6.1979 (GBl. I S. 139). 84 vom 12. 1. 1968 (GBl. I S. 101) i.d.F. vom 19. 12. 1974 (GBl. I S. 591) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I S. 139). 85 vom 16. 5. 1968 (GBl. II S. 359). 86 Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. 1. 1968 (GBl. I S. 1) i.d.F. vom 19. 12. 1974 (GBl. 1975 I, S. 14), vom 7. 4. 1977 (GBl. I S. 100) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I S. 139). 277;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 277 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 277) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 277 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 277)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind.

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