Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 254

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 254 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 254); Art. 7 Politische Grundlagen soweit nicht Befreiung erteilt ist. Ausländer - darunter fallen nach DDR-Verständnis auch Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland - müssen sich sowohl beim Betreten oder Verlassen des Gebiets der DDR als auch beim Aufenthalt in diesem Gebiet durch einen Paß ausweisen. Auch dazu ist ein Visum erforderlich, soweit nicht in Durchführungsbestimmungen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen Befreiung erteilt ist. Visafreiheit ist vereinbart mit Polen (ab 1. 6. 1964), mit Rumänien (ab 15. 6. 1965), mit der CSSR (ab 20. 7. 1967), mit Ungarn (ab 12. 10. 1969), mit der UdSSR (ab 12. 1. 1970) und mit Bulgarien (ab 1.5. 1971). Bis zum 11. 6. 1968 galten die Vorschriften des Paßgesetzes vom 15. 9. 195419 nicht für den Verkehr zwischen den beiden deutschen Teilen und nicht für den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik und Berlin (West). Für Reisen aus der DDR in die Bundesrepublik berechtigte eine Personalbescheinigung zum Passieren der Kontrollpassier-punkte20. Diese Bescheinigung wurde als Ersatz für den Personalausweis ausgegeben, der vor dem Verlassen der DDR bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abzugeben war21. Die Ausgabe der Personalbescheinigungen war so selten, daß praktisch nur besonders privilegierten Personenkreisen die Reise in die Bundesrepublik möglich war. (Seit 1964 wurde die Reise Personen, die eine Alters-, Invaliden- oder Unfallvollrente beziehen, generell gestattet.) Für die Einreise aus der Bundesrepublik in die DDR waren der Personalausweis und eine von dem örtlich zuständigen Rat des Kreises erteilte Aufenthaltsgenehmigung erforderlich22. Für den Transitverkehr von der Bundesrepublik nach Berlin (West) und umgekehrt genügte der Personalausweis23. Zum Betreten des Ostsektors von Berlin bedurften Deutsche aus der Bundesrepublik einer Genehmigung 24. 14 Seit dem 12. 6. 1968 gilt im Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Teilen und im Transitverkehr von und nach Berlin (West) der Paß- und Visumzwang25. Für Bürger der selbständigen politischen Einheit Westberlin genügt der Personalausweis. Das Visum wird an der Grenzübergangsstelle erteilt, für die Einreise in die DDR gegen die Vorlage eines Berechtigungsscheines, der vom Rat des Kreises ausgestellt wird, in dem das Ziel der Reise liegt. Deutschen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik kann indessen die Einreise in die DDR untersagt werden, wenn sie als Hauptverantwortliche die völkerrechtswidrige, annexionistische Politik der Alleinverantwortungsanmaßung verfechten oder 19 Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. 9. 1954 (GBl. S. 786) in der Fassung der Änderungsgesetze vom 30. 8. 1956 (GBl. I S. 733) und vom 11. 12. 1957 (GBl. I S. 650). Einzelheiten: Zweite Durchführungsbestimmung vom 16. 9. 1963 (GBl. II S. 691) in der Fassung der Siebenten Durchführungsbestimmung vom 20. 4. 1971 (GBl. II S. 320). 20 Anordnung über die Regelung des Interzonenreiseverkehrs vom 21. 11. 1953 (GBl. S. 1157). 21 § 2 Abs. 2 Verordnung über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1089). 22 § 2 Anordnung über die Regelung des Interzonenreiseverkehrs vom 21. 11. 1953 (GB. S. 1157); Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Regelung des Interzonenreiseverkehrs vom 3.9.1956 (GBl. I S. 702). 23 §§ 3 und 4 Anordnung über die Regelung des Interzonenreiseverkehrs vom 21. 11. 1953 (GBl. S. 1157). 24 Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Regelung des Reiseverkehrs zwischen den beiden deutschen Staaten vom 8. 9. I960 (GBl. I S. 499). 25 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. 6. 1968 (GBl. II S. 331). 254;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 254 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 254) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 254 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 254)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

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