Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 211

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 211 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 211); Das Strukturprinzip der Gewalteneinheit Art. 5 ränität und Geschichte unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht, S. 1701) glaubten noch für das Jahr 1956 Nachwirkungen der Gewaltenteilungslehre feststellen zu können. c) Durch die Abschaffung der Länder, die Beseitigung der kommunalen Selbstverwal- 23 tung und die Einführung des demokratischen Zentralismus im Zuge der Verwaltungsreform des Jahres 1952 sowie durch die Anleitung und Kontrolle der mittleren und unteren Gerichte durch das Ministerium der Justiz, die, stets praktiziert, in der Novelle vom 1. 10. 1959 s zum GVG vom 2. 10. 1952 5 6 gesetzlich verankert wurden, wurde die Gewalteneinheit so verstärkt, daß die materielle Rechtsverfassung, wie sie bis zum Erlaß der Verfassung von 1968 bestand, völlig in ihrem Zeichen stand. 2. Rechtfertigung der Gewalteneinheit. a) In der marxistisch-leninistischen Staatstheorie wird die Gewalteneinheit gegen die 24 Gewaltenteilung oder sogar gegen die Gewaltendifferenzierung unter Berufung auf Jean-Jacques Rousseau verteidigt. Es wird die Meinung vertreten, jede Form der Gewaltenbeschränkung widerspreche der Volkssouveränität. Die tatsächlich bestehenden Spannungen zwischen den Vorstellungen Montesquieus und Rousseaus scheinen eindeutig zugunsten des letzteren gelöst zu werden. Indessen wird auch Rousseau von der Kritik nicht verschont. Diese geht von dem spezifischen Begriff der Volkssouveränität in der marxistisch-leninistischen Staatslehre aus (s. Rz. 1-6 zu Art. 2). Es müsse betont werden, schrieb Eberhard Poppe (Jean-Jacques Rousseaus Volkssouveränitätslehre , S. 1704/1705), daß zwischen Rousseaus Ideen und der Forderung nach Volkssouveränität, wie sie von Marx und Engels erhoben werde und im Sozialismus Wirklichkeit würde, keine Identität und auch kein evolutionärer Entwicklungsprozeß bestehe. Die Forderung von Marx und Engels nach Volkssouveränität sei der Bruch mit allen bisherigen Ideen über Gesellschaft, Staat und Recht, sei Ausdruck dafür, daß die Ausbeuterordnung, ihr Staat, ihr Recht und ihre Ideologie zerschlagen und an ihrer Stelle der Sozialismus auf revolutionärem Wege erreicht werden müsse. Diese Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus hätten die Werktätigen der DDR unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei verwirklicht und damit auch die echte Souveränität des Volkes. Nach Walter Ulbricht (Die Rolle des sozialistischen Staates .) ist die Machtkonzentration in den Händen der gewählten Volksvertretungen und ihre enge lebendige Verbindung mit den Werktätigen und ihren Kollektiven Entwicklungsbedingung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und bleibt es. Auf der Grundlage dieser Volkssouveränität erfolge die demokratische Leitung aller staatlichen Verwaltungsorgane und der Justiz. b) Die kritische Analyse zeigt, daß die Suprematie der SED im Staatsapparat ohne 25 die Gewalteneinheit nicht möglich wäre. Sie ist die Voraussetzung dafür, daß diese Partei über die nach ihren Wünschen zusammengesetzten Volksvertretungen die anderen Staatsorgane ohne Ausnahme in den Griff bekommt. Sie besetzt diese nach ihren Wünschen personell, gibt ihnen die Richtlinien für die Tätigkeit und hält sie unter ihrer Kontrolle. Es erhellt, daß die Gewalteneinheit ebenso wie der demokratische Zentralismus Strukturprinzip des sozialistischen Staates ist. 5 § 15 Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I S. 753). 6 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 983). 211;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 211 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 211) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 211 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 211)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durchsucht werden können. Die Durchsuchung dieser Personen dient der Sicherung der strafprozessualen Maßnahmen und sollte, da sie als strafprozessuale Tätigkeit einen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der Personen darstellt, nicht auf der Grundlage des sondern auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese.

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