Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1401

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1401 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1401); Nachtrag Bedenken kamen nicht nur von der Opposition47. Bei der Begründung des Entwurfs für das Verfassungsgrundlagengesetz sprach der Minister der Justiz, Kurt Wünsche, auf der Volkskammersitzung am 17. 5. 1990 von einem “tiefen Unbehagen“ in der DDR über die gegenwärtige Situation. Die Vorlage wäre als "Übergang im Übergang“ zu verstehen, denn das Beste wäre eine “praktische Übergangsverfassung“ gewesen. Der Entwurf des Runden Tischs sei von überholten Vorstellungen über die Dauer der Teilung und die Form der Wiedergewinnung der deutschen Einheit ausgegangen. Deshalb hätte die DDR-Regierung ein möglichst knappes vorläufiges Grundgesetz auf der Grundlage der Verfassung von 1949 vorbereitet. Was man auch über die Rolle von Kurt Wünsche (LDPD), von 1965 bis 1972 und wieder ab 1989 in seinem Amt, denken mag, wo er recht hat, ist ihm zuzustimmen. Den Bedenken wurde auch insofern Rechnung getragen, als im Verfassungsgrundsätzegesetz festgelegt wurde, daß es nur bis zur Inkraftsetzung “eines Grundgesetzes“ gelten sollte. Besser wäre es freilich gewesen, wenn ein derartiges Grundgesetz für die DDR schon früher in Kraft gesetzt worden wäre. Indessen ist der Schaden praktisch nicht groß geworden, denn die Regelung der neuen Verfassungsgrundlagen dauerte nur einige Monate, bis am 3. 10. 1990 mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 GG das GG auch dort wirksam wurde und die Verfassungsfrage für die DDR damit einwandfrei und befriedigend gelöst wurde. Es gehört aber auch zur Aufarbeitung der Vergangenheit der DDR, anzuerkennen, daß die Leistungen der im März gewählten neuen Volkskammer bei der Bewältigung der gesetzgeberischen Aufgaben gewaltig waren und außer in der Verfassungsfrage erstaunliche Ergebnisse brachten. In dieser glaubte man nur handeln zu brauchen, wenn ein unmittelbarer Bedarf zu erkennen war. Außerdem gehörten der Volkskammer nur zwei Staatsrechtswissenschaftler an, und diese waren Mitglieder der PDS. Es ist aber auch anzumerken, daß, soweit erkennbar, die Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit der DDR-Verfassung und dem DDR-Recht befaßten, während des Einigungsprozesses seit der Wende weder von der Bundesregierung noch von der neuen DDR-Regierung, aus welchen Gründen auch immer, konsultiert wurden. Das korrespondiert mit der Behandlung, die den Einrichtungen der DDR-Forschung mit ihrer Abwicklung nach der Wiedervereinigung zuteil wurde. Das erste Gesetz, das als Verfassungsgesetz gekennzeichnet wurde, war das Gesetz, für das Handlungsbedarf für eine grundsätzliche Lösung bestanden hatte, nämlich das Gesetz zur Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokra- A Q tischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland . Das nächste Verfassungsgesetz betraf die Bildung der Länder und die Festlegung ihrer Kompetenzen4. Es sollte zunächst erst am 14. 10. 1990 in Kraft treten. Indessen wurde ihre Wiedereinführung durch Art. 1 des Einigungsvertrages in Verbindung mit Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt IÜ® auf den Tag der Wiedervereinigung durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. 10. 1990 vorverlegt. Dieses, das elfte, verfassungsändernde Gesetz wurde genutzt, um einige Lücken in der früheren Verfassungsgesetzgebung auszumerzen. So wurde nunmehr die völlige Gewaltenteilung garantiert. Art. 47 mit dem Prinzip des demokratischen Zentralismus sowie Art. 48 Abs. 2 Satz 3, demzufolge die Volkskammer in ihrer Tätigkeit die Einheit von Beschlußfassung und Durchfüh- 1401;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1401 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1401) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1401 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1401)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

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