Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1331

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1331 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1331); Die Verfassung als unmittelbar geltendes Recht Art. 105 (Einige Gedanken zum Verhältnis .) daraus, daß die Aufnahme der sozialistischen Gesetzlichkeit (s. Rz. 53-55 zu Art. 19) als unverzichtbares Objekt verfassungsmäßiger Regelung in die Verfassung bewirkt, daß diese die Verwirklichung der Verfassung bestimmt. Das hat zur Folge: Die gesamte politische Organisation der sozialistischen Gesellschaft hat sich die Verfassung gegeben, um über ihr Wirken den revolutionären Prozeß voranzutreiben. Also ist sie auch der verantwortliche Träger für die bewußte, planmäßige und zielstrebige Realisierung der sozialistischen Verfassung. Strikte Einhaltung aller Verfassungsbestimmungen entsprechend den Forderungen der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet gegenwärtig im Grundsätzlichen, die entwickelte sozialistische Gesellschaft weiterhin zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen. 5. Art. 105 enthält nicht den Satz, daß der Verfassung entgegenstehendes Recht auf- 7 gehoben ist. Das ergibt sich jedoch aus dem Vorrang der Verfassung vor allen Rechtsvorschriften (Art. 89 Abs. 3 Satz 1, s. Rz. 17 ff. zu Art. 89). 1331;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1331 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1331) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1331 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1331)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

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