Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1305

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1305 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1305); Vorgeschichte Art. 102 Artikel 102 (1) Jeder Bürger hat das Recht, vor Gericht gehört zu werden. (2) Das Recht auf Verteidigung wird während des gesamten Strafverfahrens gewährleistet. Übersicht I. Vorgeschichte 1. Verfassung von 1949 2. Entwurf II. Das rechtliche Gehör 1. Mitwirkungsrecht im Verfahren nach dem Gerichtsverfassungsgesetz 2. Im Strafverfahren 3. Im Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren III. Das Recht auf Verteidigung 1. Inhalt 2. Rechtsanwälte als Verteidiger Exkurs: Die Rechtsanwaltschaft 1. Die Kollegien der Rechtsanwälte 2. Die Einzelanwälte 3. Das Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen 4. Die Patentanwaltsbüros Literatur: wie zu Art. 99; ferner: Arbeitsgruppe Strafrecht-Strafprozeßrecht des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirks Potsdam, Über einige Aufgaben des Strafverteidigers, NJ I960, S. 396 - Hans-Henning Bruhn, Die Rechtsanwaltschaft in der DDR, Band XI der Reihe: Abhandlungen zum Ostrecht, Köln, 1972 - Heinz Heidrich, Die Funktion des Verteidigers in der DDR, NJW 1974, S. 265 - Horst Luther, Gerichtsethik - Gedanken sowjetischer Wissenschaftler zu ethischen Problemen des Strafverfahrens, StuR 1973, S. 1307 - Gerhardt Pein, Der Beitrag des Verteidigers zur Erforschung der objektiven Wahrheit, NJ 1963, S. 18; ders., Gedanken zum Plädoyer des Verteidigers, NJ 1963, S. 302; ders., Zur Tätigkeit des Verteidigers im sozialistischen Strafverfahren, NJ 1972, S. 508 - Friedrich Wolff, Der Weg zur sozialistischen Rechtsanwaltschaft, NJ 1959, S. 685; ders., Der Werdegang der sozialistischen Rechtsanwaltschaft in der DDR, NJ 1979, S. 433; ders., Stellung, Aufgaben und Verantwortung des Verteidigers im Strafverfahren, NJ 1979, S. 400. I. Vorgeschichte 1. Die Verfassung von 1949 kannte den Satz, demzufolge jedermann vor Gericht An- 1 Spruch auf rechtliches Gehör hat, nicht. Indessen enthielt § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 17.4.1963 1 den Satz, daß jeder Bürger das Recht hat, sich bei Gericht vertreten zu lassen und gehört zu werden. Außerdem war nach § 6 Abs. 2 a.a.O. das Recht jedes Beschuldigten auf Verteidigung gewährleistet. Dazu gehört auch das Recht, sich den Verteidiger zu wählen. 2. Im Entwurf trug der Art. 102 die Nr. 103. Änderungen sind nicht zu verzeichnen. 2 1305 1 GBl. I S. 45.;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1305 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1305) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1305 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1305)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X