Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1230

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1230 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1230); Art. 92 Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege zungen der Strafgesetze, NJ 1961, S. 388 - Karl-Heinz Beyer und andere, Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, Berlin (Ost), 1968 - Harry Creutzberg/ Wolfgang Schmidt, Die Aufgaben der Konfliktkommissionen nach dem Staatsratserlaß, NJ 1963, S. 289 Katharina Dukes, Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte und künftige Erweiterung ihrer Rechte - Ergebnisse von Untersuchungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, NJ 1980, S. 260 Albin Eser, Gesellschaftsgerichte in der Strafrechtspflege - Neue Wege zur Bewältigung der Kleinkriminalität in der DDR, Tübingen, 1970 - Helmut Grieger/Felix Posor-ski, Entwicklung und Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte, NJ 1979, S. 204 Harri Haarland, Konfliktkommissionen - Rechtsverwirklichung durch die Werktätigen, in: Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften der DDR, Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Räte Nr. W 5, Berlin (Ost), 1978, S. 91 - Horst Heintze, 25 Jahre erfolgreiche Arbeit der Konfliktkommissionen, NJ 1978, S. 190 - Hans-Joachim Heusinger, Auf der Grundlage der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED das neue Statut des Ministeriums der Justiz umsetzen, NJ 1976, S. 377; ders., Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und Mitglieder der Schiedskommissionen - ein besonderes gesellschaftliches Ereignis, NJ 1979, S. 150 - Gerhard Kirschner, Konfliktkommissionen verwirklichen Gesetzlichkeit im Arbeitsrecht, NJ 1979, S. 252 - Horst-Dieter Kinkel Otto Kringe, Das neue Gerichtsverfassungsrecht der DDR, NJW 1975, S. 150 Rudi Kranke, Wahlen der Konfliktkommissionen - weitere Stärkung der sozialistischen Rechtsordnung, NJ 1977, S. 388 - Frithjof Kunz/Joachim Michas, Zur Weiterentwicklung der Konfliktkommissionstätigkeit in unseren Betrieben, Arbeit und Arbeitsrecht 1968, S. 609 Hartwig Lüers, Die Regelung der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der DDR, ROW 1970, S. 137 - Siegfried Mampel, Arbeitsverfassung und Arbeitsrecht in Mitteldeutschland, Köln, 1966 - Frohmut Müller, Das Gerichtsverfassungsrecht und einige Aufgaben der Forschung, StuR 1977, S. 24 - Felix Posorski, Die verfassungsmäßige Stellung der gesellschaftlichen Gerichte, NJ 1969, S. 229, 295 - Werner Reiland, Die gesellschaftlichen Gerichte der DDR, Studien des Instituts für Ostrecht München, Band 23, Tübingen und Basel, 1971 - Roland Ro-dig/Walter Rudelt, Die Wahlen der Mitglieder der Konfliktkommissionen - bedeutender Schritt zur Weiterentwicklung der demokratischen Grundlagen der Rechtsprechung, StuR 1975, S. 615 Gütz Schlicht, Das Familien-und Familienverfahrensrecht der DDR, Band 21 der Studien des Instituts für Ostrecht München, Tübingen und Basel, 1970 - Emst-Günter Severin, Zur Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes, NJ 1974, S. 737 - Margot Strehmel, 25 Jahre Konfliktkommission - eine Chronik, Arbeit und Arbeitsrecht 1978, S. 156; dies., Weg zu neuen Rechtsvorschriften weiter geebnet, Arbeit und Arbeitsrecht 1980, S. 279 - Josef Streit, Zur Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik, NJ 1978, S. 238, 370 - Heinz Strohhach, Schiedsgerichtsbarkeit und Justiz in der DDR, NJ 1973, S. 386 - Heinrich Toeplitz, Grundzüge des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes, NJ 1963, S. 321; ders., Zur Entwicklung des Obersten Gerichts als Leitungsorgan, NJ 1979, S. 392 - Rudolf Winkler/ Ursula Gebert/Ingrid Tauchnitz, Einheitliche Ordnungen für die Schiedskommissionsbeiräte, NJ 1973, S. 469. I. Vorgeschichte 1. Unter der Verfassung von 1949. 1 a) Nach Art. 126 der Verfassung von 1949 wurde die ordentliche Gerichtsbarkeit durch den Obersten Gerichtshof der Republik und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. 2 b) Mit der Beseitigung der Länder (s. Rz. 3 zu Art. 81) wurden auch die Gerichte, die früher Gerichte der Länder waren, zu Gerichten der DDR. Aufbau und Zuständigkeit regelte zunächst das Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. 10. 1952 x, das durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des GVG vom 1. 10. 1959 1 2 novelliert wurde. Die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden der Zuständigkeit der Gerichte entzogen und den Verwaltungsbehörden und den neugebildeten Staatlichen Notariaten übertragen (VO über die Übertragung der 1 GBl. I S. 983. 2 GBl. I S. 753. 1230;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1230 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1230) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1230 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1230)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr recht. Die nicht einheitliche Gewährung von Rechten und Durchsetzung von Pflichten in den Untersuchungshaftanstalten war mehrfach bei Verlegungen Verhafteter Anlaß für Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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