Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1219

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1219 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1219); Die Rechtspflege Art. 90 2. Im Entwurf trug Art. 90 die Nr. 91. Außerdem wurde Abs. 2 grammatikalisch be- 3 richtigt, indem das Wort ist im Entwurf durch sind ersetzt wurde. 11. Die Rechtspflege 1. Funktionen. Art. 90 Abs. 1 unterstellt die Rechtspflege dem Telos des sozialisti- 4 sehen Staates, wie es in Art. 4 festgelegt ist (s. Rz. 1-9 zu Art. 4), wenn auch ein abweichender Wortlaut gewählt wurde. So nimmt er den Begriff der sozialistischen Gesetzlichkeit auf, die nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 die DDR zu garantieren hat (s. Rz. 46-67 zu Art. 19). Das zeigt an, daß die Rechtspflege bei der Verfolgung der dem sozialistischen Staat gesetzten Ziele Funktionen zu erfüllen hat, die einen anderen Schwerpunkt haben als die Funktionen der übrigen Staatsorgane. Dieser liegt in der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Dem entspricht auch, daß die Bestimmungen über die Rechtspflegeorgane nicht im Abschnitt III über den Aufbau und das System der staatlichen Leitung enthalten sind, wo sie wegen ihrer Einordnung in den Staatsaufbau hätten aufgenommen werden können, sondern im Abschnitt IV gemeinsam mit anderen Sätzen, die der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit dienen sollen. Was nicht in der Verfassung zum Ausdruck kommt, weil es offenbar für selbstverständlich gehalten wird, ist, daß die Rechtspflege sich vor allem mit Einzelfällen befaßt. 2. Rechtspflegeorgane. a) Gruppen. Die Aufgaben der Rechtspflege sind Sache besonderer Organe. Diese sind 5 die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Untersuchungsorgane, die Organe des Strafvollzugs, die Rechtsanwaltschaft und die Notariate. Verfassungsrechtlich geregelt ist nur die grundsätzliche Stellung der Gerichte in Art. 92 bis 96 und die der Staatsanwaltschaft in Art. 97 und 98. Diese Verfassungsnormen werden ausgeführt durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 19744 (GVG), das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR5 (GGG) und das Staatsanwaltschaftsgesetz von 1977 6. Die Struktur und die Aufgaben der übrigen Rechtspflegeorgane ergeben sich nur aus der einfachen Gesetzgebung, so der Untersuchungsorgane aus der Strafprozeßordnung der DDR - StPO - vom 12. 1. 19687, insbesondere aus deren §§ 88 bis 91, die der Organe des Strafvollzugs aus dem Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) -StVG vom 7. 4. 1977 8, der Rechtsanwaltskollegien, in denen die Mehrzahl der Rechtsan- 4 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - Gerichtsverfassungsgesetz - vom 27. 9. 1974 (GBl. I S. 457). 5 Vom 11. 6.1968 (GBl. I S. 229). 6 Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 4. 1977 (GBl. I S. 93). 7 GBl. I S. 49 i. d. F. vom 19.12. 1974 (GBl. 1975 I, S. 62) und des Zweiten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (GBl. I S. 100) sowie des Dritten Straftrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I S. 139). 8 GBl. I S. 109; zuvor: Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz) - SVWG - (GBl. I S. 109) in der Fassung vom 19. 12. 1974 (GBl. I S. 607). 1219;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1219 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1219) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1219 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1219)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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