Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1161

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1161 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1161); Vorgeschichte Art. 83 Frank Grimm, Zur staatsrechtlichen Stellung der örtlichen Räte, StuR 1973, S. 360 - Wilhelm HafemannlDieter Hösel, Zur Verantwortung der örtlichen Räte für die Tätigkeit der Volksvertretungen, StuR 1978, S. 804 - Thea Hauschild/Johannes Tandetzki, Vorbereitung längerfristiger Maßnahmen zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit (Erfahrungen der Stadtverordnetenversammlung Dessau), NJ 1978, S. 388 - Hans-Ulrich Hochbaum, Die Rechtsstellung der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin (Ost), 1954 - Dieter Hösel!Gerhard Schuhe, Zur Verantwortung der örtlichen Räte, StuR 1980, S. 866 - Hans-Joachim Karliczek, Die Funktion der ständigen und zeitweiligen Kommissionen in der Führungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen, Sozialistische Demokratie vom 12. 9. 1969 (Beilage) - Gerhard Knauer, Sowjetische Erfahrungen - eine wertvolle Hilfe zur Verbesserung der Beschlußtätigkeit der örtlichen Räte, StuR 1972, S. 1855 - Ellenor Oehler!Helmut Adam!Kita Brock!Heinz Woiczyk, Leitung und Planung der sozialistischen Landeskultur in den Territorien, Sozialistische Demokratie vom 19. 5. 1972 (Beilage) - Manfred Scheler, Zur Verantwortung des Rates des Bezirkes für die Stärkung der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht, StuR 1973, S. 341 - Karl Schmiechen, Zu einigen Problemen der effektiveren staatlichen Leitung des Bauwesens im örtlichen Bereich, StuR 1975, S. 1447 - Rolf Steding, Zur Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für die Leitung der Landwirtschaft, StuR 1980, S. 215. I. Vorgeschichte 1. Art. 141 der Verfassung von 1949 besagte, daß die ausfiihrenden Organe der Ge- 1 meinden und der Gemeindeverbände zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Vertretungskörperschaften bedurften. Das entsprach den Regelungen der vor Erlaß der Verfassung von 1949 ergangenen Gemeindeordnungen und auch der Kreisordnungen der Länder (s. Rz. 31 zur Präambel). Die ausführenden Organe führten schon damals die Bezeichnung Räte mit einem Zusatz entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich (Kreis, Stadt, Gemeinde). Nach Art. 140 Abs. 2 wurden zur Unterstützung der Volksvertretungen der Gemeinden und Gemeindeverbände Ausschüsse gebildet. 2. Nach der Einführung des demokratischen Zentralismus. Die Veränderung des 2 Staatsaufbaus durch die Einführung des demokratischen Zentralismus (s. Rz. 3 zu Art. 81) ließ die Bezeichnung Räte bestehen. Auch die Organe in den neugebildeten Bezirken und Stadtbezirken bekamen diese Bezeichnung. Die Räte erhielten den Charakter von vollziehenden und verfügenden Organen. Mit § 3 des Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom 16.11. 19541 wurde diesem die Kompetenz gegeben, die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben anzupassen. § 28 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 1 2 unterstellte die örtlichen Räte dem Ministerrat und den jeweils höheren Räten und machte sie diesen rechenschaftspflichtig. Die Unterstellung der Räte unter den Ministerrat wurde durch § 3 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom 8. 12. 1958 3 bestätigt. Die Ordnungen von 1961 4 1 GBl. S. 915. 2 GBl. I S. 65, Ber. S. 120. 3 GBl. I S. 865. 4 Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik zu den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe v. 28.6.1961 (GBl. I S. 51); Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe (GBl. I S. 52); Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe (GBl. I S. 75); Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen (GBl. I S. 99); Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den kreisangehörigen Städten (Diese Ordnung gilt auch für Gemeinden ab 5 000 Einwohner) (GBl. I S. 123); Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe (GBl. I S. 139); Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik zu den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlungen und der Stadtbezirksversammlungen und ihrer Organe in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, und den Stadtkreisen mit Stadtbezirken vom 7. 9- 1961 (GBl. I S. 169) 1161;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1161 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1161) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1161 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1161)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die zielstrebige Bearbeitung Operativer Vorgänge erfordert im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit Anf Geheime Verschlußsache ffiziellen Kontakt-rderungsbildern. Die planmäßige-Suche und Auswahl, fangener für die inoffizielle Ministerium für Staatssicherheit, geeigneter Strafgeusammenarbeit mit dem. Die Gewinnung von Kandidaten für die inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Mfs! Die Suche und Auswahl von geeigneten Strafgefangenen für die inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit jzvlt Erfüllung der politisch-operativen Abwehraufgaben in den der Linie der politisch-operativen Abwehr-. Die Qualifizierung der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie ist eine objektive Notwendigkeit, die unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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