Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1139

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1139 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1139); Die örtlichen Volksvertretungei Art. 81 Gemeinden besteht. Dagegen werden die Bereiche Reparaturen und stadttechnische Versorgung nur hinsichtlich der Städte und Gemeinden genannt. Im übrigen gibt der GöV-Kommentar folgende allgemeine Hinweise 47 a) für den Bezirk: Die Regelung in Kap. III geht davon aus, daß der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes wichtige Aufgaben bei der Durchsetzung der zentralen staatlichen Politik im Territorium zu erfüllen haben. Ihnen obliegt die unmittelbare Leitung und Planung bedeutender Bereiche der Volkswirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens. Zugleich haben sie wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in den Stadt- und Landkreisen, Stadtbezirken sowie Städten und Gemeinden zu schaffen. (Vorbemerkung zu §§ 20ff.) b) für die Stadt- und Landkreise: Die Festlegungen gehen davon aus, daß die örtlichen Organe der Staatsmacht in den Kreisen vor allem bei der Durchführung der sozialistischen Kommunalpolitik des Arbeiter-und-Bauern-Staates eine entscheidende Rolle spielen. Durch ihre Tätigkeit tragen sie maßgeblich dazu bei, die Beziehungen der Staatsorgane zu den Bürgern weiter zu festigen, territoriale Ressourcen für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft und für die planmäßige Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen zu erschließen und immer wirksamer zu nutzen. (Vorbemerkung zu §§ 35 ff.) c) für die Städte und Gemeinden: Die Festlegungen in den §§ 54-68 bringen die hohe Verantwortung der örtlichen Organe der Staatsmacht in den Städten und Gemeinden für die Verwirklichung der sozialistischen Kommunalpolitik, für die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zum Ausdruck. In den Städten und Gemeinden besteht der engste Kontakt zwischen den Staatsorganen und den Bürgern. Deshalb müssen auch die Rathäuser den Bürgern leicht zugänglich sein, um Anliegen, Hinweise, Beschwerden und Vorschläge vortragen zu können. Zugleich gilt es, die Aktivität und Initiative der Bürger, vor allem im Wettbewerb Schöner unsere Städte und Gemeinden -Mach mit! zu fördern. Mit dem Gesetz wird der seit dem VIII. Parteitag der SED eingeschlagene und vom IX. Parteitag der SED bestätigte Weg konsequent fortgeführt, die örtlichen Staatsorgane in den Städten und Gemeinden, vor allem auch in den größeren und mittleren kreisangehörigen Städten, weiter zu stärken. (Vorbemerkung zu §§ 54 ff.) 6. Kompetenzen. a) In der Vorauflage (s. Erl. II 4 zu Art. 81) war der Versuch unternommen worden, 48 anhand der Verfassungsnormen und der einfachen Gesetzgebung Grundkompetenzen herauszuarbeiten. Dieser Versuch wurde durch die Rechtslage vor dem GöV gerechtfertigt. Das GöV verwendet nunmehr auch den Begriff Kompetenz - ein schlagender Beweis für seine Richtigkeit variierte ihn aber durch die Einführung des Begriffes der ausschließlichen Kompetenz der örtlichen Volksvertretungen (§ 7). b) Nach dem GöV-Kommentar (Vorbemerkung zu § 7) schafft die Regelung der aus- 49 schließlichen Kompetenz wesentliche staatsrechtliche Grundlagen dafür, daß die örtlichen Volksvertretungen ihre Verantwortung als gewählte Machtorgane im Territorium verwirklichen und dazu die erforderlichen Entscheidungen treffen. Sie bestimmt, in welchen Fragen allein die jeweilige Volksvertretung zu entscheiden hat. Genauer gesagt handelt es sich um ausschließliche Kompetenzen der Plena der örtlichen Volksvertretungen (s. Rz. 27 zu Art. 81). 1139;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1139 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1139) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1139 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1139)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X