Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1129

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1129 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1129); Die örtlichen Volksvertretungen Art. 81 um ein Jahr verlängert21. Das Wahlgesetz von 1976 (§ 2 Abs. 1) legte sodann auch für die örtlichen Volksvertretungen eine Wahlperiode von fünf Jahren fest. d) Wahltag. Die örtlichen Volksvertretungen werden nicht an einem Tage gewählt. 20 Vielmehr findet regelmäßig die Wahl zu den Bezirkstagen gemeinsam mit der Wahl zur Volkskammer statt. Zwischen dieser Wahl findet die Wahl zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen statt. Gewählt wurde seit Erlaß der Verfassung von 1968 zu den Bezirkstagen am 14. 11. 1971 22 und am 17. 10. 197623, zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 22. 3. 1970 24 am 19. 5. 1974 25 und am 20. 5. 197926. e) Zusammensetzung. Nach dem Wahlgesetz von 1976 (§ 7 Abs. 2) haben die Be- 21 zirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen entsprechend der einheitlichen Rahmenfestlegungen des Staatsrates die Anzahl der Abgeordneten der neu zu wählenden Volksvertretungen zu beschließen. Für die Wahl zu den Bezirkstagen beschloß der Staatsrat zuletzt am 30. 6. 197127 und am 5. 7. 197628 die genaue Zahl der zu wählenden Abgeordneten, so daß für Beschlüsse der Bezirkstage kein Raum blieb. Im Beschluß vom 16. 3. 198128a gab der Staatsrat dann auch für die Anzahl der für die Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) und die Bezirkstage zu wählenden Abgeordneten Rahmenrichtlinien. Danach wurden gewählt: 21 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Verlängerung der gegenwärtigen Wahlperiode der Bezirkstage v. 19.6.1975 (GBl. DDR I 1975, S. 462). 22 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der Deutschen Demokratischen Republik v. 30.6.1971 (GBl. DDR I 1971, S. 55). 23 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1976 v. 14.6.1976 (GBl. DDR I 1976, S. 285). 24 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen im Jahre 1970 v. 11.12.1969 (GBl. DDR I 1970, S. 5). 25 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen im Jahre 1974 v. 25.2.1974 (GBl. DDR I 1974, S. 89). 26 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen im Jahre 1979 v. 31.1.1979 (GBl. DDR I 1979, S. 53). 27 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Anzahl der für die Bezirkstage zu wählenden Abgeordneten v. 30.6.1971 (GBl. DDR I 1971, S. 55). Zuvor mit gleichem Inhalt: Beschluß v. 2.5.1967 (GBl. DDR I 1967, S. 63). 28 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Anzahl der für die Bezirkstage zu wählenden Abgeordneten v. 5.7.1976 (GBl. DDR I 1976, S. 353). 28 a Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Anzahl der für die Stadtverordnetenversammlung von Berlin, Hauptstadt der DDR, und die Bezirkstage zu wählenden Abgeordneten v. 16.3.1981 (GBl. DDR I 1981, S. 101). 1129;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1129 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1129) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1129 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1129)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

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