Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1033

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1033 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1033); Die Ausschreibung der Wahlen Art. 72 3. Zeitpunkt der Ausschreibung. § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wahlgesetzes von 1976 wie- 6 derholt sinngemäß Art. 72. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 a.a.O. hat die Ausschreibung der Wahlen spätestens 60 Tage vor dem Wahltermin zu erfolgen. 4. Praktische Handhabung. Indessen hat der Staatsrat bei den seit dem Erlaß der Ver- 7 fassung von 1968 bis 1971 abgehaltenen Wahlen diese nicht ohne Mitwirkung der Volkskammer ausgeschrieben und den Wahltermin festgelegt. Mit Beschluß vom 24. 9 1969 bestätigte die Volkskammer den Vorschlag des Staatsrates, die Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 22. 3. 1970 durchzufiihren4 5. Entsprechend diesem Beschluß schrieb der Staatsrat am 11.12. 1969 diese Wahlen aus6. Mit Beschluß vom 24. 6. 1971 beauftragte die Volkskammer den Staatsrat, die Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der DDR für den 14. 11. 1971 auszuschreiben7, ohne daß gesagt wurde, daß der Staatsrat einen entsprechenden Vorschlag gemacht hatte. So erschien die Ausschreibung von Wahlen lediglich als ein technischer Vollzug eines Beschlusses der Volkskammer. Indessen ist es nach dem Wortlaut des Art. 72 durchaus möglich, daß der Staatsrat auch ohne einen vorherigen Vorschlag der Volkskammer Wahlen ausschreibt. So wurden die Wahlen von 1974 zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen 8, von 1976 zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen9 und von 1979 zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen 10 11 sowie von 1981 zur Volkskammer, zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) und zu den Bezirkstagen11 ohne Beteiligung der Volkskammer ausgeschrieben. Die Ausschreibung von 1979 erhielt dadurch eine pikante Note, daß in ihr ausdrücklich auf einen entsprechenden Vorschlag des Politbüros des ZK der SED Bezug genommen wurde. 4 Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik -Wahlgesetz - vom 24. 6. 1976 (GBl. I S. 301) i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I S. 139). 5 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über die Verlängerung der Wahlperioden der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 24.9.1969 (GBl. DDR I 1969, S. 49). 6 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen im Jahre 1970 vom 11. 12. 1969 (GBl. 1970 I, S. 5). 7 GBl. I S. 55. Der Staatsrat kam dem mit Beschluß vom 30.6.1971 (GBl. DDR I 1971, S. 55) nach. 8 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen im Jahre 1974 v. 25.2.1974 (GBl. DDR I 1974, S. 89). 9 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1976 v. 14.6.1976 (GBl. DDR I 1976, S. 285). 10 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen im Jahre 1979 v. 31.1.1979 (GBl. DDR I 1979, S. 53). 11 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer, zur Stadtverordnetenversammlung in Berlin, Hauptstadt der DDR, und zu den Bezirkstagen im Jahr 1981 v. 17.12.1980 (GBl. DDR I 1980, S. 364). 1033;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1033 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1033) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1033 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1033)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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