Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1012

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1012 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1012); Art. 67 Der Staatsrat II. Die Wahl des Staatsrates 3 1. Zusammensetzung nach der Regelung der Verfassung. Nach Art. 67 Abs. 1 besteht der Staatsrat wie nach Art. 102 Abs. 1 n. F. der Verfassung von 1949 aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär. Jedoch wird, anders als in der Verfassung von 1949, die Zahl der Stellvertreter und Mitglieder nicht festgelegt. Die Volkskammer hat insoweit freie Hand. 4 2. Art. 67 Abs. 2 entspricht insoweit, als die Wahl aller Mitglieder des Staatsrates durch die Volkskammer festgelegt wird, dem Art. 50 (s. Rz. 4 zu Art. 50). Anders als in Art. 50 werden aber in Art. 67 auch die Stellvertreter des Vorsitzenden und der Sekretär des Staatsrates aufgefuhrt. 5 3. Vorschlagsrecht. Art. 67 Abs. 3 wurde durch die Verfassungsnovelle von 1974 eingefugt. Die Regelung entspricht der früheren Übung und hat seine Parallele in der Regelung des Vorschlagsrechts für das Amt des Vorsitzenden des Ministerrates (Art. 79 Abs. 2). 6 4. Amtsperiode. Die Amtsperiode des Staatsrates betrug von der Schaffung dieses Organs im Jahre I960 an bis zur Verfassungsnovelle von 1974 jeweils vier Jahre. Sie war durch den Beschluß der Volkskammer vom 13.11.1963 2 mit ihrer Wahlperiode synchronisiert worden. Durch Art. 67 Abs. 2 a. F. war diese Regelung in Verfassungsrang erhoben worden. Nach der Verlängerung der Wahlperiode der Volkskammer auf fünf Jahre (s. Rz. 6-8 zu Art. 54) wurde auch die Amtsperiode des Staatsrates durch die Verfassungsnovelle auf fünf Jahre verlängert (Art. 66 Abs. 2 n. F.). 7 5. Zugehörigkeit der Mitglieder zur Volkskammer. Die Verfassung schreibt nicht ausdrücklich vor, daß die Mitglieder des Staatsrates gleichzeitig Volkskammerabgeordnete sein sollen. Da der Staatsrat indessen Organ der Volkskammer ist, erscheint das als selbstverständlich. Dem Staatsrat hat auch noch nie ein Mitglied angehört, das nicht gleichzeitig Volkskammerabgeordneter war. 8 6. Inkompatibilität. Für die Mitglieder des Staatsrates besteht kein Inkompatibilitätsverbot. Es entspricht im Gegenteil sogar dem Prinzip der Gewalteneinheit (s. Rz. 21-32 zu Art. 5), daß Mitglieder des Staatsrates auch Inhaber anderer Staatsämter sind. So gehören seit der Bildung des Staatsrates im Jahr I960 stets der Vorsitzende des Ministerrates und der Präsident der Volkskammer zu den Stellvertretern des Vorsitzenden des Staatsra- tes. 7. Personelle Zusammensetzung. 9 a) Die Gesamtzahl der Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden und des Sekretärs betrug bis 1976 vierundzwanzig. Seit dem 25.6.1976 beträgt die Zahl sechsundzwanzig, 2 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahlperiode des Staatsrates vom 13. 11.1963 (GBl. I S. 169). 1012;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1012 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1012) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1012 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1012)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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