Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 1008

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1008 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1008); Art. 66 Der Staatsrat eingeführt worden war, hatte stets nur formale Bedeutung. Es ist niemals vorgekommen, daß die Volkskammer die Bestätigung verweigert hätte. Trotz ihrer praktischen Bedeutungslosigkeit indizierte die Regelung, daß die vom Staatsrat gesetzten Normen den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer im Range nachstanden (s. Rz. 10 zu Art. 49). 2. Rechtslage nach der Verfassungsnovelle von 1974. 34 a) Nach der Verfassungsnovelle von 1974 kennt die Verfassung den Begriff des Erlasses nicht mehr. Daß hier nur eine Begriffsbereinigung vorgenommen wurde, zeigt, daß Materien, die zuvor durch Erlaß geregelt worden waren, nunmehr durch Beschluß geregelt werden (Beispiel s. Rz. 39, 41 zu Art. 66 auf dem Gebiet der auswärtigen Gewalt). Die noch in Kraft befindlichen Erlasse des Staatsrates sollen jetzt als Beschlüsse bezeichnet werden 21. 35 b) Nach dem Lehrbuch Staatsrecht der DDR (S. 342) sind die Beschlüsse des Staatsrates allgemeinverbindlich. Aus der Verfassung geht das unmittelbar nicht mehr hervor, wird aber als selbstverständlich angesehen, obwohl es das nicht ist und es nach der Verfassungsnovelle zunächst zweifelhaft war, ob der Staatsrat auch weiter ein Normsetzungsrecht hatte; denn zunächst fehlte es in der DDR dazu an Meinungsäußerungen. 36 c) Der Staatsrat faßt seine Beschlüsse nicht zur Regelung grundsätzlicher Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben, sondern zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben. Auch hier handelt es sich um eine generelle Ermächtigung. Der Staatsrat ist nicht darauf beschränkt, Beschlüsse nur dann fassen zu dürfen, wenn er durch eine Rechtsnorm der Volkskammer speziell dazu ermächtigt ist. Da aber mit seinem Kompetenzverlust durch die Verfassungsnovelle von 1974 auch sein Aufgabenbereich eingeschränkt worden ist, er insbesondere nicht mehr als Volkskammer in der Zeit, in der sie nicht tagt, tätig sein darf, ist auch der Bereich, innerhalb derer der Staatsrat Recht setzen darf, geringer geworden. 37 d) Eine Bestätigung der Beschlüsse durch die Volkskammer ist nicht mehr vorgesehen. Das ist mit dem eingeschränkten Aufgabenbereich des Staatsrates zu erklären. Die Beschlüsse sind aber nach wie vor den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer nachrangig (Lehrbuch Staatsrecht der DDR, S. 341/342). (Wegen des Begriffes des Beschlusses s. Rz. 5 zu Art. 49). IV. Der Staatsrat und die auswärtige Gewalt 1. Rechtslage bis zur Verfassungsnovelle von 1974. 38 a) Wie nach Art. 107 Abs. 2 n.F. der Verfassung von 1949 vertrat nach Art. 66 Abs. 2 Satz 1 a. F. der Verfassung von 1968 der Vorsitzende des Staatsrates die DDR völkerrechtlich. Die alleinige völkerrechtliche Vertretungsmacht des Vorsitzenden war Ausdruck der hervorgehobenen Stellung, die der Vorsitzende zur Zeit Walter Ulbrichts innerhalb des Staatsrates einnahm. Aus der Stellung des Vorsitzenden folgten seine Kompetenzen nach Art. 75 Abs. 1 a. F. (Ernennung der bevollmächtigten Vertreter in anderen Staa- 21 Bekanntmachung des Staatsrates vom 23.3.1976 (GBl. DDR I 1976, S. 194). 1008;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1008 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1008) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 1008 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1008)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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