Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1997, Seite 100

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 100 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 100); Art. 1 Politische Grundlagen Nach Karl-Heinz Schöneburg/Gerhard Schüßler (Probleme der Theorie der sozialistischen Staatsform) bestehen Unterschiede in folgenden Merkmalen: Einheitsstaat - föderativer Aufbau Einparteiensystem - Mehrparteiensystem Präsident als Staatsoberhaupt - Kollektiv als Staatsoberhaupt. Ferner werden Unterschiede in - den Kompetenzen der Staatsorgane, insbesondere im Verhältnis der Justizorgane zu den anderen Staatsorganen, - den Aufgaben und Funktionen der Kontrollorgane, - dem Zusammenwirken zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Organen gesehen. Aus kritischer Sicht ist zwischen den Staaten mit Staatsratsverfassung und denen mit Ministerratsverfassung zu unterscheiden (Georg Brunner, Entwurf einer Verfassungstypo-logie sozialistischer Staaten). Wichtig ist die rechtlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen den Staatsorganen. Entscheidend ist aber, welches das mächtigste Staatsorgan ist. Auf die DDR treffen folgende Merkmale zu: Sie ist ein Einheitsstaat, hat ein Mehrparteiensystem und ein kollektives Staatsoberhaupt in Gestalt des Staatsrates. Formell sind ihre Gerichtsorgane unabhängig von den Verwaltungsorganen (vollziehenden und verfügenden Organen), aber abhängig von den Volksvertretungen; materiell besteht eine Abhängigkeit von der SED-Führung. Die Kontrolle ist auf eine Mehrzahl von Kontrollorganen verteilt (Georg Brunner, Kontrolle in Deutschland, S. 359ff.). Staatliche und gesellschaftliche Organe haben eng zusammenzuarbeiten. In kritischer Sicht hat die DDR seit 1974 eine Ministerratsverfassung. II. Die Suprematie der SED Literatur: wie zu I, ferner: Autorenkollektiv unter Leitung von Gerhard Schüßler, Marxistisch-leninistische Partei und sozialistischer Staat, Berlin (Ost), 1978 - Karl-Heinz Badstube, Zur Dialektik von wachsender Führungsfunktion der marxistisch-leninistischen Partei und zunehmender Aktivität und Initiative der Werktätigen, StuR 1976, S. 14 Horst Dohlus, Parteiarbeit im Leninschen Stil, Einheit 1972, S. 863; ders., Die Partei - die führende Kraft erfolgreichen Voran-schreitens, Einheit 1977, S. 1187 - Herbert Krüger, Allgemeine Staatslehre, 2. Auflage, Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz, 1966 Lore Krüger/Richard Stüber, Arbeiterklasse, Gewerkschaft und sozialistischer Staat, StuR 1972, S. 1397 - Wolfgang Loose, Die wachsende Bedeutung des subjektiven Faktors bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, StuR 1972, S. 1231; ders., Die marxistisch-leninistische Partei - Verkörperung der Einheit von dialektisch-materialistischer Weltanschauung und wissenschaftlich begründeter Politik, StuR 1976, S. 360 -ders./Michael Schumann, Erkenntnis und Demokratie, Zum 70. Geburtstag des Erscheinens der Leninschen Schrift Materialismus und Empiriokritizismus, StuR 1979, S. 98; dies., Die wachsende Rolle der Volksmassen und die geschichtliche Notwendigkeit der sozialistischen Demokratie, StuR 1980, S. 1058 - Peter Christian Ludz, Parteielite im Wandel, Köln und Opladen, 1968; ders., Der IX. Parteitag der SED - Ein Rückblick, Deutschland Archiv, Sonderheft 1976, S. 3 Carola Luge/Richard Mand, Das Recht im politischen System des Sozialismus, StuR 1980, S. 1077 Siegfried Mampel, Die SED im materiellen Verfassungsrecht der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands, ROW 1963, S. 49 - Boris Meissner, Die Rechtsstellung der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Jahrbuch für Ostrecht 1961, Band II, 2. Halbjahresheft, S. 7; ders., Party Supremacy: Some Legal Questions, Problems of Communism, March/April 1965, S. 33; ders., Die sowjetrussischen Friedens- und Sicherheitsvorstellungen seit dem Zweiten Weltkrieg, in: Entspannung, Sicherheit, Frieden, Köln, 1968; S. 66; ders., Die Rechtsstellung der SED und ihrer Gefolgsparteien, ROW 1973, S. 245 - Rudi Rost, Partei und Staat in der Peri- 100;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 100 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 100) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar mit einem Nachtrag 1997, Seite 100 (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 100)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar von Siegfried Mampel, Dritte Auflage mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung, Keip Verlag, Goldbach 1997 [Der Textteil von Seite 1-1364 ist ein unveränderter Nachdruck der 1982 im Alfred Metzner Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen zweiten Auflage] (Soz. Verf. DDR Komm. Nachtr. 1997, S. 1-1405). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456) und den Änderungen der Verfassung bis zum 7. Oktober 1990.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die Sicher- heit und Ordnung-gefährdenden Handlungen begehen können. Die Realisierung dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung in Verbindung mit den erkannten Angriffsrichtungen des Feindes, stellen hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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