Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 22); Anteil an dem Ergebnis der Produktion zu sichern. Im Rahmen dieser Aufgaben und Ziele gewährleistet die Verfassung die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen. Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes der Bürger ist nach Artikel 21 ein öffentlicher Wirtschaftsplan vom Staat aufzustellen, dessen Durchführung von der Volksvertretung überwacht wird. Übereinstimmend mit Artikel 153 Abs. 1 der Weimarer Verfassung wird nach Artikel 22 das Eigentum verfassungsmäßig gewährleistet, wobei sich sein Inhalt und seine Schranken aus den Gesetzen ergeben. Diesem Wortlaut ist hinzugefügt, daß sich Inhalt und Schranken auch aus den sozialen Pflichten der Gemeinschaft gegenüber ergeben müssen. Dadurch ist im Verhältnis zur Weimarer Verfassung ein Fortschritt für die schaffenden Menschen erzielt. Artikel 24 stellt, wie auch Artikel 153 der Weimarer Verfassung, fest, daß Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch darf dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen, während die Weimarer Verfassung im Absatz 3 nur festlegte, daß sein Gebrauch zugleich Dienst sein soll für das Gemeine Beste. Der wesentliche Unterschied liegt hier in „sollen“ und „dürfen“. Die Kannbestimmung der Weimarer Verfassung ist im Sinne des Fortschritts durch Artikel 24 in eine Mußbestimmung ersetzt worden. Der Mißbrauch des Eigentums durch Begründung wirtschaftlicher Machtstellung zum Schaden des Gemeinwohles hat die entschädigungslose Enteignung und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Sonst können Beschränkungen des Eigentums sowie Enteignungen nur vorgenommen werden, wenn sie zum Wohle der Allgemeinheit dienen und auf gesetzlicher Grundlage beruhen. Der Artikel 24 verbietet weiter alle monopolkapitalistischen Unternehmungen sowie den privaten Großgrundbesitz von mehr als 100 ha.t Nach Artikel 25 sind alle Bodenschätze und Naturkräfte in das Volkseigentum zu überführen. Die Überführung in Volkseigentum erfolgt nicht automatisch durch das Inkrafttreten der Verfassung. Die Volkskammer ist jedoch kraft zwingender Verfassungsnorm verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Gesetze zu beschließen. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung gehört die Sozialisierung zu den verfassungsbedingten Aufgaben des Parlaments, deren Lösung von den Mehrheitsverhältnissen in der Volkskammer unabhängig ist. Die Anweisung des Artikels 25 hat nicht den Charakter einer verbindlichen Direktive. Die Bodenscnätze und alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte standen nach Artikel 155 der Weimarer Verfassung lediglich unter Aufsicht des Staates. 22;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 22) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 22)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949 (Ministerpräsident der Landesregierung Brandenburg), Carl Heymanns Verlag, Berlin 1949 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 1-76). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1, S. 5-16).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden in der weiteren Bearbeitung auf jene Komplexe zu konzentrieren, bei deren Aufklärung der Beweisführungsprozeß entscheidend voran gebracht wird. Die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisführung ist die Festlegung des Zieles der Bearbeitung des jeweiligen Vorganges, weil damit die Potenzen des konkreten Ermittlungsverfahrens - zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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