Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 22); Anteil an dem Ergebnis der Produktion zu sichern. Im Rahmen dieser Aufgaben und Ziele gewährleistet die Verfassung die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen. Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes der Bürger ist nach Artikel 21 ein öffentlicher Wirtschaftsplan vom Staat aufzustellen, dessen Durchführung von der Volksvertretung überwacht wird. Übereinstimmend mit Artikel 153 Abs. 1 der Weimarer Verfassung wird nach Artikel 22 das Eigentum verfassungsmäßig gewährleistet, wobei sich sein Inhalt und seine Schranken aus den Gesetzen ergeben. Diesem Wortlaut ist hinzugefügt, daß sich Inhalt und Schranken auch aus den sozialen Pflichten der Gemeinschaft gegenüber ergeben müssen. Dadurch ist im Verhältnis zur Weimarer Verfassung ein Fortschritt für die schaffenden Menschen erzielt. Artikel 24 stellt, wie auch Artikel 153 der Weimarer Verfassung, fest, daß Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch darf dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen, während die Weimarer Verfassung im Absatz 3 nur festlegte, daß sein Gebrauch zugleich Dienst sein soll für das Gemeine Beste. Der wesentliche Unterschied liegt hier in „sollen“ und „dürfen“. Die Kannbestimmung der Weimarer Verfassung ist im Sinne des Fortschritts durch Artikel 24 in eine Mußbestimmung ersetzt worden. Der Mißbrauch des Eigentums durch Begründung wirtschaftlicher Machtstellung zum Schaden des Gemeinwohles hat die entschädigungslose Enteignung und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Sonst können Beschränkungen des Eigentums sowie Enteignungen nur vorgenommen werden, wenn sie zum Wohle der Allgemeinheit dienen und auf gesetzlicher Grundlage beruhen. Der Artikel 24 verbietet weiter alle monopolkapitalistischen Unternehmungen sowie den privaten Großgrundbesitz von mehr als 100 ha.t Nach Artikel 25 sind alle Bodenschätze und Naturkräfte in das Volkseigentum zu überführen. Die Überführung in Volkseigentum erfolgt nicht automatisch durch das Inkrafttreten der Verfassung. Die Volkskammer ist jedoch kraft zwingender Verfassungsnorm verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Gesetze zu beschließen. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung gehört die Sozialisierung zu den verfassungsbedingten Aufgaben des Parlaments, deren Lösung von den Mehrheitsverhältnissen in der Volkskammer unabhängig ist. Die Anweisung des Artikels 25 hat nicht den Charakter einer verbindlichen Direktive. Die Bodenscnätze und alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte standen nach Artikel 155 der Weimarer Verfassung lediglich unter Aufsicht des Staates. 22;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 22) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949, Seite 22 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 22)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit einer Einleitung von Karl Steinhoff 1949 (Ministerpräsident der Landesregierung Brandenburg), Carl Heymanns Verlag, Berlin 1949 (Verf. DDR Einl. K. S. 1949, S. 1-76). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1, S. 5-16).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend aufzuklären, zu beweisen und rechtzeitig zu verhindern sind. Erforderlichenfalls können aus den Etappenziele abgeleitet werden.

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