Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 74

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 74 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 74); Qualifikation, an das Wissen und Können, an die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Werktätigen verstanden, die zur Erfüllung der ihnen ARTIKEL 24 übertragenen Arbeitsaufgaben notwendig sind. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß sich die einzelnen Arbeitsaufgaben voneinander nicht nur durch die Art der Tätigkeit, z. B. Drehen, Fräsen, Buchungsarbeiten usw., sondern auch durch ihre Kompliziertheit, z. B. Arbeit an der Revolverdrehbank oder an einem numerisch gesteuerten Drehautomaten, Leitung einer Produktionsbrigade oder einer Forschungsgruppe, unterscheiden. Dementsprechend sind die Anforderungen an die Kenntnisse, Fertigkeiten, Verantwortung usw. verschieden. Das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität verlangt, daß diese Unterschiede bei der Entlohnung berücksichtigt werden. Das erfolgt durch die wissenschaftliche Arbeitsklassifizierung. Mit ihrer Hilfe werden die unterschiedliche Kompliziertheit der Arbeitsaufgaben und damit auch die unterschiedlichen Anforderungen an die Werktätigen festgestellt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeitsklassifizierung dienen als Grundlage für die Eingruppierung der Arbeitsaufgaben in die Tarif- beziehungsweise Gehaltsgruppen, die die erforderlichen Relationen entsprechend der Kompliziertheit der Arbeit und der zu ihrer Durchführung erforderlichen Qualifikation sichern. Damit wird durch das Tarifsystem die Qualifizierung entsprechend den Anforderungen der wissenschaftlich-technischen Revolution und die Beherrschung der neuen Technik materiell gefördert. Unter Quantität der Arbeit sind die Ergebnisse bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben zu verstehen. Der Begriff Quantität umfaßt hierbei nicht nur die Menge, sondern beinhaltet auch die qualitative Seite der Arbeitsergebnisse, z. B. die Qualität und die Kosten der Produktion usw. Sie werden an der Erfüllung technisch begründeter Arbeitsnormen oder anderer Leistungskennziffern gemessen. Durch die Entlohnung nach Qualität und Quantität der Arbeit wird gesichert, daß die Entlohnung entsprechend der persönlichen Leistung der Werktätigen bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Arbeiten und somit entsprechend ihrem Anteil an der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben erfolgt. Damit werden die Werktätigen materiell an hohen Leistungen für die Gesellschaft interessiert. Eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des Rechts auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit kommt der sozialisti- 74;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 74 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 74) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 74 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 74)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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