Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 69

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 69 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 69); ?fen, die es den herrschenden staatsmonopolistischen Kraeften gestattet, mittels Dienstverpflichtungen total ueber den Menschen und auch auf administrativem Wege ueber seine Arbeitskraft zu verfuegen, ihn ARTIKEL 24 maximal auszubeuten, ohne an irgendwelche juristischen Schranken gebunden zu sein. Die Anwendung der Notstandsgesetze wuerde die westdeutschen Werktaetigen selbst der Moeglichkeit berauben, ueber die eigene Arbeitskraft zu verfuegen, und sie in einen Rechtsstatus versetzen, der an die Feudalgesellschaft erinnert. Die Sicherung des Rechts auf Arbeit und der neue, schoepferische Charakter der Arbeit in der Deutschen Demokratischen Republik sind den westdeutschen Werktaetigen Ansporn im Kampf um die Verteidigung der buergerlich-demokratischen Rechte, um Vollbeschaeftigung und Mitbestimmung. Dadurch kann die von den Monopolen mit allen Mitteln betriebene weitere Entrechtung der Werktaetigen Westdeutschlands abgewandt und die Verbesserung einiger wichtiger Arbeits- und Lebensbedingungen erreicht werden. Jedoch sind die erkaempften Rechte im Kapitalismus immer gefaehrdet, und sie muessen stets von neuem verteidigt werden. Die Bedingungen fuer ein gesichertes Recht auf Arbeit werden in Westdeutschland erst dann entstehen, wenn es den Werktaetigen und ihren Gewerkschaften gelingt, die Macht des Monopolkapitals einzuschraenken und echte Einflussmoeglichkeiten in Wirtschaft, Staat und Politik zu erkaempfen. In dem Masse, wie die Werktaetigen unter Fuehrung der Arbeiterklasse die Verfuegungsgewalt ueber die entscheidenden Produktionsmittel erlangen, die Gestaltung von Staat und Wirtschaft in die eigenen Haende nehmen, werden sie auch solche Grundrechte wie das Recht auf demokratische Mitbestimmung, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung erringen. Endgueltig wird der Zwangs- und Ausbeutungscharakter der Arbeit im Kapitalismus allein durch die sozialistische Revolution und die Schaffung neuer, ausbeutungsfreier Arbeitsverhaeltnisse beseitigt. 2. Gemaess Absatz 1 bedeutet das Recht auf Arbeit fuer jeden Buerger, dass er das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persoenlichen Qualifikation besitzt. Das bedeutet zunaechst, dass jeder Buerger das Recht auf seinen Arbeitsplatz und damit auf eine gesicherte Existenz hat. Diesen Arbeitsplatz kann er sich frei waehlen. Es gibt keine zwangsweise Arbeitsplatzverpflichtung. Der sozialistische Staat sichert - vor allem 69;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 69 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 69) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 69 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 69)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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