Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 56

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 56 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 56); Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert. Die gesamte Bevölkerung berät über ARTIKEL 22 die gemeinsame Lösung der Aufgaben der neuen Wahlperiode. Die Wahlbewegung ist eine Zeit und ein Garant besonders intensiver und schöpferischer Verwirklichung aller Grundrechte der Bürger und damit ihrer Persönlichkeitsentfaltung. Mit den Wahlen wird die sozialistische Demokratie in ihrer ganzen Vielfalt durch das souveräne Volk verwirklicht. 2. Absatz 1 regelt das aktive Wahlrecht für alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, das heißt das Recht, zu allen Volksvertretungen wählen zu können. Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet, also den 18. Geburtstag begeht. Wer Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist, regelt das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik. Voraussetzung für die Ausübung des aktiven Wahlrechts ist, daß keine Gründe vorliegen, die zum Ausschluß vom aktiven und passiven Wahlrecht (Entmündigung, vorläufige Vormundschaft, Entzug der staatsbürgerlichen Rechte durch gerichtliche Entscheidung) oder zum Ruhen des Wahlrechts (Geisteskrankheit, Geistesschwäche u. a.) auf Grund des Wahlgesetzes §§ 4 und 5 führen. Weitere Voraussetzung ist die Eintragung in die Wählerliste oder der Besitz eines Wahlscheines, um die der Wähler selbst besorgt sein muß. 3. Absatz 2 regelt das passive Wahlrecht der Bürger, das heißt das Recht, in eine Volksvertretung gewählt werden zu können. Auch für die Ausübung des passiven Wahlrechts ist ein bestimmtes Lebensalter notwendig, nämlich die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag, um für die örtlichen Volksvertretungen kandidieren zu können, und die Vollendung des 21. Lebensjahres, um in das höchste staatliche Machtorgan der Deutschen Demokratischen Republik, die Volkskammer, gewählt werden zu können. Die Aufstellung eines Bürgers als Kandidat für die Wahlen setzt voraus, daß er durch sein Leben und seine gesellschaftliche wie berufliche Arbeit hohes Vertrauen in der Öffentlichkeit genießt und deshalb in den Wahlvorschlag der Nationalen Front des demokratischen Deutschland als Kandidat aufgenommen wird; der Wahlvorschlag bedarf der Bestätigung durch die zuständige Wahlkommission. Die Kandidaten sind verpflichtet, sich auf Wählervertreterkonferenzen und auf Wählerversammlungen den Wählern 56;
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Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und bei der Verwirklichung von Strafen mit Freiheitsentzug sowie zur Sicherung der Rechte der Inhaftierten und Strafgefangenen ergebenen Aufgaben zu gewährleisten.

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