Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 499

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 499 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 499); ARTIKEL 105 (1) Für Beschwerden gegen Entscheidungen örtlicher Staatsorgane ist der Leiter des Organs zuständig, welches die angefochtene Entscheidung getroffen hat. Ändert der Leiter die Entscheidung nicht, ist der Beschwerdeführer berechtigt, sich an den Beschwerdeausschuß der zuständigen Volksvertretung zu wenden. (2) Die Aufgaben und Rechte der Beschwerdeausschüsse werden durch Erlaß geregelt. Artikel 105 regelt die Zuständigkeit für Beschwerden gegen Entscheidungen örtlicher Staatsorgane. Zugleich wird mit diesem Artikel eine bedeutsame Weiterentwicklung des Eingabenrechts, nämlich die Bildung von Beschwerdeausschüssen bei örtlichen Volksvertretungen festgelegt. 1. Im Absatz 1 wird zunächst die V er antivor tun g der Leiter örtlicher Staatsorgane für die Prüfung von Beschwerden gegen Entscheidungen der Mitarbeiter des von ihm geleiteten Organs hervorgehoben. Auch diese Festlegung geht von dem Grundsatz aus, jede Eingabe dort zu bearbeiten, wo die erforderliche Sachkenntnis, die beste Beurteilungsmöglichkeit und zugleich die Entscheidungsbefugnis liegt. Das ist jenes Organ, welches entsprechend der ihm durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben die angefochtene Entscheidung getroffen hat. Hier wird davon ausgegangen, daß der Leiter des gleichen Organs, dessen Mitarbeiter die angefochtene Entscheidung getroffen hat, nach Prüfung aller Umstände die Möglichkeit haben muß, diese Entscheidung selbst zu korrigieren. Der Grundsatz, daß nicht in eigener Sache über Beschwerden entschieden werden kann, ist auch hier gewahrt. Jedoch wäre es im Interesse des Bürgers und der schnellen Sachentscheidung unzweckmäßig, die Beschwerde gegen eine Entscheidung der Fachabteilung eines Rates der Stadt oder des Kreises sofort an ein höheres Organ, beispielsweise den Rat des Bezirkes oder ein zentrales Staatsorgan, zu richten. Da von dort meist nicht im einzelnen beurteilt werden kann, welche konkreten örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen sind, welche Möglichkeiten und zusätzlichen Reserven zur Lösung der konkreten Frage zur Verfügung stehen oder inwieweit es gerechtfertigt wäre, unter An- 32* 499;
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Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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