Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 477

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 477 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 477); tet, den Nachweis zu führen, daß der Bürger der Tat schuldig ist. Dabei haben das Gericht, der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane alle zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlich- ARTIKEL 99 keit erforderlichen Tatsachen festzustellen, und zwar sowohl solche, die den Beschuldigten beziehungsweise Angeklagten belasten, wie auch solche, die ihn entlasten. Die sozialistische Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit erfordern die genaue Feststellung des Sachverhalts, die sorgfältige Prüfung der vom Staatsanwalt erhobenen Anklage und der sie stützenden Beweise sowie der zur Entlastung führenden Umstände und vorgebrachten Einwände im gerichtlichen Hauptverfahren. Nur die genaue Rekonstruktion des Tatherganges, die exakte Feststellung des entstandenen Schadens, seiner Bedeutung und Folgen für die sozialistische Gesellschaft und die betroffenen Bürger, die genaue Untersuchung der konkreten Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat, die allseitige Erforschung der Motive und die Feststellung der Schuld des Angeklagten sowie die Beurteilung seiner Persönlichkeit ermöglichen es dem Gericht, zu einer exakten Einschätzung der Straftat und einer richtigen, gerechten Entscheidung zu gelangen. Allein durch die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik können die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Bürgers rechtskräftig festgestellt sowie die notwendigen strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Schuldigen ausgesprochen werden. Das ergibt sich aus Artikel 92, der bestimmt, daß die Rechtsprechung ausschließlich dem Obersten Gericht, den Bezirksgerichten, den Kreisgerichten und den gesellschaftlichen Gerichten sowie den Militärgerichten im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben obliegt. Die gerichtliche Hauptverhandlung oder die Behandlung einer Straftat durch ein gesellschaftliches Gericht ist somit der wichtigste Teil der Strafverfolgung, weil dort abschließend, rechtlich verbindlich darüber entschieden wird, ob ein Bürger für schuldig befunden wurde, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und in welcher Weise diese geahndet werden muß. Es würde jedoch dem Wesen sozialistischer Rechtspflege widersprechen, wollte man die Strafverfolgung mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil oder der Entscheidung des gesellschaftlichen Gerichts für abgeschlossen betrachten. Für die sozialistische Gesellschaft ist es von größter Bedeutung, wie sich der Betreffende nach dem Strafverfahren verhält, was weiter getan werden muß, um nachhaltig 477;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 477 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 477) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 477 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 477)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X