Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 460

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 460 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 460); glieder der gesellschaftlichen Gerichte, vor ihren Wählern Bericht zu erstatten, sowie ihre Abberufbarkeit durch die Wähler (Artikel 95) ARTIKEL 96 sind eine wichtige Grundlage dieses Vertrauensverhältnisses. Unabhängig kann nur der Richter entscheiden, der vom Vertrauen des Volkes getragen wird, nicht derjenige, der das Vertrauen enttäuscht. Deshalb kann es für die in den meisten bürgerlichen Staaten statuierte Unabsetzbarkeit der Richter in der Deutschen Demokratischen Republik keinen Platz geben. Eine solche Unabsetzbarkeit widerspricht dem Prinzip der Volkssouveränität, das der gesamten Verfassung zugrunde liegt. Sie ist ein bürgerliches Prinzip, das die Richter vor einer demokratischen Verantwortung bewahren, sie als Kaste vom werktätigen Volk isolieren und ihre Abhängigkeit von der herrschenden Minderheit garantieren soll. Bereits im Jahre 1947 bei der Diskussion der Grundsätze der Länderverfassungen erklärte Walter Ulbricht: „Der Richter, der in seiner Rechtsprechung ganz auf dem Boden der demokratischen Interessen des Volkes steht, braucht nicht die Forderung seiner Unabsetzbarkeit zu erheben, denn das Volk wird zu ihm Vertrauen haben.“1 2. Als folgerichtige Konsequenz des in den vorangegangenen Artikeln Festgelegten stellt Absatz 2 die volle Gleichberechtigung von Schöffen und Berufsrichtern fest, die sich insbesondere im gleichen Stimmrecht von Berufsrichtern und Schöffen bei der Abstimmung über gerichtliche Entscheidungen ausdrückt. Die gleichberechtigte Teilnahme von Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichtern an allen Gerichtsverfahren vor den Kreisgerichten, allen erstinstanzlichen Verfahren vor den Bezirksgerichten und in allen Arbeitsrechtssachen ist ein festes Prinzip der Gerichtsverfassung in der Deutschen Demokratischen Republik. In diesen Verfahren entscheiden die Kammern der Kreisgerichte beziehungsweise die Senate der Bezirksgerichte mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei Schöffen als beisitzenden Richtern. Die Mitwirkung von Schöffen hat sich als hervorragende Form der unmittelbaren Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung und als zuverlässiges Bindeglied zwischen den Betrieben, Genossenschaften, Institutionen und Einrichtungen und den Gerichten bewährt. Etwa 50 000 Werktätige aus allen Klassen und Schichten des Volkes üben Jahr für Jahr jeweils 1 W. Ulbricht, Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. III, Berlin 1953, S. 182. 460;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 460 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 460) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 460 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 460)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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