Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 438

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 438 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 438); Nachbarvölker darstellt, hat die Deutsche Demokratische Republik das Vermächtnis der Opfer des Naziregimes erfüllt: alles zu tun, ARTIKEL 91 damit sich die Verbrechen des Hitlerfaschismus nicht wiederholen können und von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgeht. 4. Im Artikel 91 wird ferner bestimmt, daß Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nicht der V er) ähr un g unterliegen. Das steht ebenfalls im Einklang mit den allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts. Nach geltendem Völkerrecht ist bei diesen Verbrechen die Verjährung ausgeschlossen. Der Grundsatz der Nichtverjährung wurde durch die von der XXIII. Tagung der UN-Vollversammlung am 26. November 1968 beschlossene „Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsbestimmungen auf Kriegsverbrechen und auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erneut ausdrücklich bestätigt. Wie in der Konvention festgestellt wird, ist es notwendig, völkerrechtlich das Prinzip zu bekräftigen, daß es keine Verjährung für diese Verbrechen gibt; seine weltweite Anwendung muß als wichtiger Faktor bei der Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gewährleistet werden. Die Bestimmungen des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik über die Verjährung finden somit keine Anwendung auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Nach der Regelung des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik gibt es eine Verjährung der Strafverfolgung. Verjährung der Strafverfolgung bedeutet, daß nach Ablauf einer bestimmten Frist seit Begehung der Tat eine Strafverfolgung nicht mehr eingeleitet werden darf. Die Verjährungsfrist ist nach der Höhe der angedrohten Strafe (somit nach der Schwere der Straftat) differenziert und beträgt im Höchstfall 25 Jahre. Aus Artikel 91 ergibt sich, daß die Verjährungsbestimmungen des Strafgesetzbuches auf die in diesem Artikel genannten Verbrechen nicht anzuwenden sind. Die Deutsche Demokratische Republik hat sich seit jeher für die konsequente Anwendung der Völkerrechtsnormen eingesetzt, nach denen Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und Kriegs-yerbrechen keiner Verjährung unterliegen. Der Charakter solcher Verbrechen läßt es nicht zu, daß - aus welchen Gründen auch immer - die Verantwortlichen geschont werden und damit zur Wiederholung derartiger Untaten Anreiz gegeben wird. Im Gesetz vom 438;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 438 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 438) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 438 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 438)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß in Vorbereitung gerichtlicher Hauptverhandlungen seitens der Linie alles getan wird, um auf der Grundlage der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsmäßiger Erfordernisse die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Nachrichten Staatssicherheit erfolgt. Zur Unterstützung der Sicherung der Dienstgebäude der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X