Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 435

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 435 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 435); Das Verbot und die Bestrafung von Kriegsverbrechen sind zum großen Teil in Abkommen fixiert, die bereits um die Jahrhundertwende abgeschlossen und seitdem mehrmals erneuert und ARTIKEL 91 vervollkommnet wurden. Dagegen entstanden die Völkerrechtsnormen über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit erst mit der Herausbildung des demokratischen Völkerrechts. Unter dem Einfluß der Sowjetunion und infolge des zunehmenden Drucks der Völker wurden die Ächtung der Aggression, das Verbot der Annexion fremder Länder und der Unterwerfung anderer Völker zu allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts. Damit erhielten auch das Recht und die Pflicht zur Bestrafung derer, die sich der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig machen, allgemeine Anerkennung als Völkerrechtsprinzip. Das fand seinen Niederschlag insbesondere in der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 über die Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Greueltaten sowie im Londoner Viermächteabkommen über die Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher und dem zugleich vereinbarten Statut für den Inter- . nationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945. Nach diesen Beschlüssen wurden die Kriegsverbrecherprozesse in Europa und im Fernen Osten, vor allem der Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher durchgeführt. Die Vereinten Nationen haben diese Rechtsakte und die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien mehrfach bestätigt. So bekräftigte die Vollversammlung der UN am 11. Dezember 1946 in ihrer Resolution 95 (I) die allgemeine Geltung der Prinzipien des Völkerrechts, auf denen das Statut des Internationalen Militärgerichtshofes (IMT-Statut, auch Londoner Statut genannt) und das Urteil des Nürnberger Gerichtshofes beruhen. Den gleichen Inhalt hatte die Resolution der Vollversammlung der UN 177 (II) vom 21. November 1947. Die völkerrechtliche Pflicht zur Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Aggression Hitlerdeutschlands verübt worden sind, wurde außerdem im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 (Abschnitt III, Ziffer 5) ausdrücklich festgelegt. 3. ln der Deutschen Demokratischen Republik sind seit ihrem Bestehen die völkerrechtlichen Normen über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und Kriegsver- 28* 435;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 435 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 435) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 435 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 435)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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