Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 426

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 426 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 426); dem entstandenen Konflikt zwischen einem Rechtsverletzer und der Gesellschaft oder der Wiederherstellung der Rechte und der ARTIKEL 90 Wahrung berechtigter Interessen einzelner Bürger oder von Gemeinschaften in einem Rechtsstreit befaßt, sondern der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen besondere Aufmerksamkeit widmet. Gerade dies ist für die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtspflege unabdingbares Element, um ständig künftigen Verletzungen der Gesetzlichkeit vorzubeugen und darüber hinaus jene, aus der Analyse der Einzelfälle und ihrer Summe ersichtlichen, begünstigenden Faktoren aufzudecken, die ganz allgemein den Interessen der Gesellschaft, des Staates und der Bürger zuwiderlaufen, den sozialistischen Aufbau und die Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft hemmen. Institutionell umfaßt die Rechtspflege vor allem die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Untersuchungsorgane, den Strafvollzug, die Rechtsanwälte und die staatlichen Notariate. Diese Rechtspflegeorgane arbeiten im Interesse einer hohen gesellschaftlichen Effektivität mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, den Betrieben, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen sowie mit der Fresse eng zusammen und beziehen die Bürger in ihre Tätigkeit ein. Die Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den Staats- und Wirtschaftsorganen, den Betrieben und Einrichtungen stützt sich zugleich auf deren Verantwortung, die sie innerhalb ihres Aufgabenbereiches für die Wahrung des sozialistischen Rechts, für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, für die Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen tragen. Als gesellschaftlicher Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege kommt der Rechtsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere bei der Wahrnehmung der Rechte und berechtigten Interessen der Bürger zu. Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist Sache der ganzen Gesellschaft und aller Staatsorgane, und die im Absatz 1 niedergelegten Grundsätze sind von prinzipieller gesamtgesellschaftlicher und gesamtstaatlicher Bedeutung. Ausdrücklich sei betont, daß es sich bei den Festlegungen dieses Artikels keineswegs nur um die Strafrechtspflege handelt. Sie bildet zwar einen sehr wichtigen Teil der sozialistischen Rechtspflege, schon deshalb, weil Straftaten die Interessen der Gesellschaft und des 426;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 426 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 426) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 426 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 426)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie für die störungsfreie Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlüngen charakterisiert. Wesentliche Gefährdungsmomente für die Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen ergeben sich bereits in der Unter-suchungshaftanstalt.

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